Alleinerziehend – alleine gelassen

Noch während ich den Satz lese, explodiert der Zorn in meinem Bauch. Es ist ein alter Zorn, nicht mehr so mächtig, wie er war und er ist lange nicht mehr so heiß. Aber er ist mehr als eine Erinnerung an ein Gefühl, er ist präsent und er ist wohl bekannt. Es ist das Gefühl, dass eine Ungerechtigkeit geschieht und dass sie geschieht, hängt damit zusammen, dass die, die darüber entscheiden, nicht wissen wollen, was sie anrichten.

Die Sätze, die ihn auslösen, gehen so:

Es ist weiterhin unklar, ob jene Mütter und Väter, die von ihren getrennten PartnerInnen keinen Unterhalt für ihre minderjährigen Kinder bekommen, bald mit mehr Geld vom Staat rechnen können.

Die 16 MinisterpräsidentInnen der Länder, die sich am Donnerstag darüber mit dem Bund verständigen wollten, machten eine Einigung zur umstrittenen Reform des Unterhaltsvorschusses davon abhängig, ob die höheren Kosten dafür fair zwischen Bund und Ländern verteilt werden.

Es ist sehr egal, wie die Kosten zwischen Bund und Ländern verteilt werden – denn derzeit werden sie alleine den Alleinerziehenden angelastet – und das war schon immer falsch.

Unterhaltsvorschuss gibt es für die Alleinerziehenden – ich bevorzuge ja eigentlich immer noch Getrennterziehende – deren Expartner, der nicht mit den Kindern zusammen lebt, keinen Kindesunterhalt bezahlt.  Ich kenne dieses Problem aus langen Jahren Präsenz in Expartnerforen und vor allem aus eigener Erfahrung. Meine eigene Erfahrung dazu ist darüber hinaus die eines alleinerziehenden Mannes. Was der Sache noch einmal eine besondere Würze gibt.

Exkurs: „alleinerziehend“ ist man, solange man mit einer/m neuen Partner*in verheiratet ist, Zusammenleben ändert diesen Status nicht. (Die 1950er Jahre haben angerufen und wollen abgeholt werden)

Unterhaltsvorschuss gibt es für Kinder für maximal 72 Monate und bis maximal dem vollendeten 12. Lebensjahr. (Bis dahin werden die Frauen, für dieses Gesetz vermutlich mal geschrieben war, wohl wieder einen neuen Mann, der sie und das fremde Kind versorgt,  gefunden haben^^). Danach müssen die Eltern, deren Kinder unterhaltsberechtigt sind, alleine klar kommen (wenn sie schon keinen mehr ab bekommen oder gar in wilder Ehe leben^^). So ist das Gesetz seit ich es kenne und es ist, seitdem ich es kenne, ein schlechtes Gesetz. Politiker*innen, die darüber sprechen, nutzen die Gelegenheit immer, über die schlechte Zahlungsmoral der Väter zu spekulieren und wie die sich grundsätzlich arm rechnen, damit sie ihren Kindern keinen Unterhalt zahlen müssen. Über zahlungsunwillige Mütter reden sie dabei nie.

Wenn der Staat Unterhalt bezahlt, tritt er für die/den säumigeN Zahler*in ein. In der Regel beantragt man dann zusätzlich eine Beistandschaft, um die Unterhaltsansprüche auch durchzusetzen oder sich zumindest einen einklagbaren Unterhaltstitel zu besorgen.

Ist das Kind dann aber plötzlich – und wer Kinder hat, weiß, wie schnell das gehen kann – 6 Jahre alt oder 6 Jahre lang ohne zweite Erziehungsperson im Haushalt oder wird gar noch 12 Jahre alt während dessen – dann ist es vorbei damit, das der Staat hilft.

Dann muss man die Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke, die Klassenfahrten, die durchlöcherten Jeans, den geänderten Modegeschmack, den Wachstumsschub, den PC, damit das Kind auch beim digitalen Lernen, das ja alle Kinder brauchen, mitmachen kann und alles andere eben auch noch, alleine bezahlen. Wenn man Glück hat, kriegt man Job und Kind unter einen Hut und Kind dann auch noch gut betreut – wenn man Pech hat, nicht. Die Ministerpäsidenten interessiert das nicht, Herrn Schäuble sowieso nicht – solche Probleme gibt’s in katholischen Familien nicht – die interessieren alleine die Kosten der Staatskasse – nicht die Sorgen und Nöte derer am anderen Ende der gesellschaftlichen Leiter. Denn wieso soll der Staat denn für all diese Drückeberger (nicht gegendert!) bezahlen? Diese Haltung bleibt gleich – auch wenn die Finanzminister, die Kämmerer der Landkreise wissen, dass sie, selbst wenn sie mal wieder zum großen „wir holen uns den Unterhaltsvorschuss zurück“-Hallali blasen, sie immer nur ca. 1/4 der säumigen Zahler*innen dazu bringen können, zu bezahlen.

Derzeit zahlen die Jugendämter der Kommunen den Unterhaltsvorschuss und holen sich das Geld von den Vätern – und wenigen Müttern – zurück. Doch die „Rückholquote“ ist gering: Nur knapp ein Viertel fließt wieder zurück in die öffentlichen Kassen.

Weil die auch nicht mehr verdienen, weil die sich gar nicht arm rechnen, weil die vielleicht auch eine neue Beziehung haben und möglicherweise noch ein Kind bekommen haben,  weil sie keinen Job finden, der sie ernährt, undundund (kein Exkurs über ausbeuterische Arbeitsverhältnisse).

Ich habe es als alleinerziehender Vater erlebt: drei Kinder aus dieser ersten Ehe, einer ist 1998 zu mir gezogen. Ich war unterhaltspflichtig für 2 Kinder, sie war unterhaltspflichtig für eines. Ich habe gearbeitet, sie nicht. Ich habe meistens bezahlt – auch mal nicht, wenn ich arbeitslos war oder zu wenig Geld verdient hab – aber immer zumindest in Teilen und immer so viel ich konnte. Sie nicht. Da hat keine Beistandschaft geholfen. Sie hätte arbeiten können – hat aber keine Stelle „gefunden“ – das Arbeitsamt hat nicht den geringsten Druck auf sie ausgeübt. Sie hatte zwar gearbeitet – aber das nicht „offiziell“. So überwies ich meistens Unterhalt für 2 Kinder an sie – sie keinen an mich. Auch als der Jüngste dann mit 15 zu mir zog – keinen Cent. Ich will das alles nicht vertiefen – sie ist gestorben und es ist alles lange her.

Und trotzdem bleibt der Zorn auf dieses System, dass uns mit dieser Situation völlig alleine gelassen hat. Sie konnte oder wollte nicht, wohl beides und der Staat, dem Kinder so wichtig sind, Ehe und Familie unter den Schutz des Grundgesetzes gestellt hat, der lässt all diejenigen, die nicht für ihre Kinder zahlen können genauso im Stich wie die, die darauf angewiesen sind, dass das Geld kommt. Denn es ist ja in aller Regel nicht so, dass man gerne keinen Unterhalt bezahlt.

Es hängt soviel damit zusammen – wenn man sich trennt. Nehmen wir den Durchschnittsverdiener:

Verheiratet, ein Kind, 35.000 € im Jahr. Er oder sie verdient mit einem Kind und einem halben Kinderfreibetrag rund 2136,00 €. Wenn er/sie sich trennt, sind es nur noch 1882,00 € – weil er/sie sofort in die Steuerklasse 1 kommt. 250,00 € muss er sofort mehr an Steuern bezahlen. Und auch Steuerklasse 2 bedeutet einen sofortigen Einkommensverlust von 200 €.  Dabei müsste es ja anders sein: jetzt ist doppelte Haushaltsführung angesagt, Dinge müssen neu beschafft werden, Kinderzimmer in beiden Haushalten vorgehalten werden. Das Leben wird sofort teurer – Vater Staat, sind Kinder und Familie nur solange wichtig, wie sie in trauter Eintracht mit Trauschein leben. Steuerermäßigende doppelte Haushaltsführung gibt es nur aus beruflichen Gründen – nie aus Gründen der Lebensführung.

Und wenn das gemeinsame Kind schon 12 Jahre ist – dann müssen das beide irgendwie stemmen.

Das ist mein Zorn, meine Wut.

Von der Reform profitieren laut Schwesig 260.000 Kinder. Unter ihnen insbesondere Mütter mit geringen Einkommen, die durch mehr Unterhalt aus der Armutsfalle geholt werden könnten. Hartz-IV-EmpfängerInnen haben nichts von dem erweiterten Unterhaltsvorschuss, weil die Leistung mit dem Sozialgeld verrechnet wird.

Aber Hauptsache, der Haushalt der Länder und des Bundes stimmen. Ach so – und ganz am Ende fällt mir noch ein:

Schlechte Bildungschancen stehen in engem Verhältnis zu materieller Armut. Und von Armut sind in Deutschland rund zehn Prozent aller Kinder betroffen – das sind 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland damit im Mittelfeld der wirtschaftlich am weitesten entwickelten Staaten – so das Ergebnis der UNICEF-Vergleichsstudie „Child Poverty in Rich Countries 2005“. Den engen Zusammenhang zwischen Bildungsabschlüssen und sozialer Herkunft sprach auch Bundespräsident Horst Köhler in seiner Berliner Grundsatzrede an. Er forderte Chancengleichheit im Bildungssystem: „Bildungschancen sind Lebenschancen. Sie dürfen nicht von der Herkunft abhängen.“

Das meine ich. Darüber geredet wird schon lange (deshalb ein Köhler-Zitat). Gefordert wird schon lange. Jetzt könnte man endlich etwas tun. Aber:

DSGB-Geschäftsführer Gerd Landsberg forderte vor dem Treffen der Ministerpräsidenten, Bund und Länder müssten „sämtliche Mehrkosten“ übernehmen, die den Kommunen entstehen. Inklusive der Personal- und Sachkosten.

Wie wäre es denn damit: Die Kosten tragen nicht länger die Väter und Mütter, wenn sie nicht können und ihr streitet Euch so lange ihr wollt, wer die Kosten übernimmt. Bis dahin ist der, der bestellt, der, der bezahlt. Es ist ein Bundesgesetz, der Herr Schäuble ist hat eh ne schwarze Null und alles andere kann so schwer nicht sein.

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