Das Korruptionsgutachten des Bundestags

Die deutschen Gesetze zur Abgeordnetenbestechung sind “praktisch bedeutungslose symbolische Gesetzgebung” und müssen dringend verschärft werden. Diesem Urteil des Bundesgerichtshof schließt sich auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem vor vier Jahren erstellten Gutachten an. Das Dokument wird bisher geheim gehalten, netzpolitik.org veröffentlicht jetzt das komplette Gutachten.

schreibt netzpolitik.org in diesem Artikel vor gut 14 Tagen. Der letzte Satz des Artikels lautet:

Wer uns unterstützen will: Das Gutachten kann gerne an anderen Stellen des Netzes gespiegelt werden. Je öfter es verteilt wird, umso weniger kann der Inhalt wieder der Öffentlichkeit entzogen werden.

Und wie zu erwarten war, ist netzpolitkorg dazu aufgefordert worden, das Dokument wieder zu löschen, wie man hier nachlesen kann. Nun, ich halte das Dokument für zu wichtig und vor allem, wie netzpolitik.org auch schreibt:

“Dem deutschen Volke” steht vorne auf dem Bundestagsgebäude, das Volk bezahlt die Erstellung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienste, es gibt keinen Geheimhaltungsgrund für das Gutachten – sonst dürfte es auch nicht nach IFG herausgegeben werden

und veröffentliche das Dokument (PDF) daher in meinem Blog, sodass man es  auch hier nachlesen kann.

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