Ermittlungen gegen Jörg Tauss, SPD – Pressemitteilung vom 2009-03-08

„Unanständig und demokratiefeindlich“ nennt der Bundestagskandidat der GRÜNEN Jörg Rupp Forderungen aus der CDU/Jungen Union an den Bundestagsangeordneten der SPD, Jörg Tauss, sein Mandat niederzulegen. „Eigentlich wollte ich mich in diese Debatte nicht einmischen, aber öffentliche Aufforderungen dieser Art erfordern, dass dagegen die Stimme erhoben wird“, so Rupp in einer Pressemitteilung vom vergangenen Wochenende. „Für Herrn Tauss gilt wie für jeden anderen Bürger die Unschuldsvermutung. Und solange nichts bewiesen ist, kann und muss Herr Tauss sogar sein Mandat behalten. Wenn jede/r Abgeordnete aufgrund unbewiesener Vorwürfe sein Mandat niederlegen müsste, wie die junge Union das fordert, dann wären Abgeordnete furchtbar leicht in Misskredit zu bringen und erpressbar.“ Jörg Tauss hat mit seinem Rückritt von den Parteiämtern den richtigen Schritt getan, das sollte genügen, bis seine Schuld oder Unschuld bewiesen ist. „Es würde mich überraschen, wenn an den Vorwürfen substantiell etwas dran ist.“

Zur Sache selbst möchte der Kandidat aber nichts sagen. „ Ich bin kein Ermittler, ich kann dazu nichts sagen. Ich halte es jedoch auch für unglücklich, wie die Staatsanwaltschaft hier in der Öffent-lichkeit agiert. Vermutlich Unschuldige mit Vermutungen und Teilergebnissen an den Pranger zu stellen, ist keinesfalls in Ordnung“, so Rupp weiter. Jörg Rupp beobachtet ebenfalls seit vielen Jah-ren die Kinderpornoszene und ihre Verfolger, ist also sachkundig. „Tauss’ sachlich fundierte Kritik an den Zensurversuchen der Union werden nicht gerne gehört. So hat die stellvertretende Fraktions-vorsitzende der Union, Ilse Falk, in einer Pressemitteilung vom 17.02.2009 geäußert: „Wer ange-sichts dieser grauenvollen Tatsachen mit fadenscheinigen Argumenten versucht, die Pläne von Bundesfamilienministerin von der Leyen zu torpedieren, diesem Treiben ein Ende zu setzen, han-delt verantwortungslos und stellt die Interessen skrupelloser Geschäftemacher über den Schutz der Kinder.“ Womit sie ihre Unbedarftheit belegt.

Das Problem Kinderpornografie im Internet darf weder für populistische Ziele noch für den Wahlkampf oder gar für Einschränkungen der Freiheit von Bürgerrechten benutzt werden, so wie die Union das aktuell versucht.“ „Wer meint, dass die Blockade einzelner Websites auch nur ansatzweise irgendetwas bringe, der hat einfach keine Ahnung“, teilt der Kandidat abschließend mit. Die Union sollte sich lieber dafür einsetzen, die Ermittlungskräfte und die internationale Zusammenarbeit zu stärken. Darüber hinaus sind international einheitlich Kriterien für die Bewertung von Bild-, Video und Textmaterial erforderlich – bzw auch über das schützenswerte Alter. Das unterscheidet sich bspw. den USA und Japan ganz erheblich. Dazu hört man aber von Frau von der Leyen nichts. Und von der jungen Union im Landkreis erst recht nicht. Schade.“

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[…] mittels Pressemitteilungen als Bundestagskandidat Stellung genommen bzw. dazu gebloggt (hier und hier). Interessant und erschreckend fand ich von Anfang an die Vorverurteilung, die fehlende […]