Mindestlohn ist nicht verhandelbar

In der heutigen FAZ findet sich die Aussage von Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, nach der sich wir GRÜNEN für Ausnahmen beim Mindestlohn für junge Leute aussprechen, um sie nicht davon abzuhalten, Ausbildungen zu machen,weil sie in einem Job mehr Geld verdienen würden. Ich habe daher folgenden Dringlichkeitsantrag an die BDK nächste Woche formuliert:

Die BDK möge beschließen: Bündnis 90/Die GRÜNEN streiten weiterhin für einen ausnahmslosen, flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 €.

Begründung: In einem Artikel in der FAZ vom 29.01.2014 wird die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, mit folgenden Sätzen zitiert: „Jüngere Arbeitnehmer sollten nach Auffassung der Grünen auch künftig keinen generellen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde haben. „Ein Mindestlohn sollte zum Beispiel keinen Anreiz dafür setzen, dass junge Menschen jobben gehen und dafür auf eine Ausbildung verzichten“, sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Sie schlug vor, die Höhe des Mindestlohns nach Alter oder Berufserfahrung zu staffeln, damit Jugendliche nicht durch die Aussicht auf 8,50 Euro Stundenlohn in einfache Hilfsarbeiten gelockt werden: „In diesem Bereich brauchen wir eine tragfähige und unkomplizierte Lösung […]“ Für derartige Justierungen an unserer Mindestlohnforderung gibt es keine programmatische Grundlage und vor allem überhaupt keinen Anlass. Wenn eine solcher Kernpunkt geändert werden soll, sollte das mit der Basis diskutiert werden und eine andere Beschlusslage basisdemokratisch herbeigeführt werden – und nicht via Presse einfach unsere Beschlusslage geändert werden. Die Begründung „Ein Mindestlohn sollte zum Beispiel keinen Anreiz dafür setzen, dass junge Menschen jobben gehen und dafür auf eine Ausbildung verzichten“,“ ist dabei völlig absurd, weil so getan wird, als gäbe es heutzutage nicht schon genügend Anlernjobs mit Gehältern über 8,50 €, die ja dann denselben Reiz auslösen müssten. Die Dringlichkeit ist gegeben, weil die Aussagen erst am 29.1.14 öffentlich wurden und diese Aussagen wichtig genug sind, unsere Aussagen zum Mindestlohn daher noch einmal zu konkretisieren.

Update: hab den Text soweit geändert, dass ich den Namen der Interviewgeberin herausgenommen habe. #AusGründen. Mehr nicht. Antrag ist eingereicht, Antrag ist als Dringlichkeitsantrag angenommen.

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Sebastian

Davon abgesehen, dass ich den Mindestlohn als Ganzes als sehr schwierig und belastend für unseren Mittelstand empfinde, finde ich die ganzen Regelungen „Wer bekommt ihn, wer nicht“ sehr fragfürdig. Wenn der Mindestlohn schon nicht mehr abwendbar ist, sollte gleiches Recht für alle gehen. Wird dieser z.B. anhand des Alters festgemacht, wird oben beschriebenes Ziel nicht erreicht werden. Wenn dann müsste das Alter in Zusammenhang mit der Frage gebracht werden, ob eine Berufsausbildung bereits vorliegt oder nicht.
„…weil so getan wird, als gäbe es heutzutage nicht schon genügend Anlernjobs mit Gehältern über 8,50 €, die ja dann denselben Reiz auslösen müssten.“
Auch das stimmt natürlich. Es müsste alles geändert werden um „den Anreiz“ nicht auszulösen. Und das kann es ja nicht sein.

SeorenS

Die durchschnittlichen tariflichen Löhne und Gehälter sind in den vergangenen Jahren häufig stärker gestiegen als die allgemeinen Bruttoverdienste. Das haben Untersuchungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung ergeben: http://www.marktundmittelstand.de/nachrichten/strategie-personal/tarifloehne-in-den-vergangenen-jahren-gestiegen/