Verfahrensfragen

Als ich im letzten Jahr noch Mitglied des KV Karlsruhe war, stellten wir zur Kieler BDK einen Antrag mit folgenden Inhalt:

Schulterschluss mit den Sozialverbänden für eine emanzipative grüne Sozialpolitik

Der Bundesvorstand führt zum Programmentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Bundestagswahlprogramm 2013 eine öffentliche Anhörung durch.

Exemplarisch wird der sozial- und arbeitsmarktpolitische Programmteil mit den Sozialverbänden öffentlich diskutiert. Aus dem Anhörungsverfahren hervorgehende Änderungsanträge werden bei der BDK zur Abstimmung gestellt.

Ziel war, gemeinsame Positionen mit den Sozialverbänden zu suchen, zu benennen und hieraus mehr Druck auf den Programmentstehungsprozess zu entwickeln, damit das sozialpolitische Profil stärker wird. Uns ging es nicht nur um Sanktionsmoratorien oder den Mindestlohn, sondern wir wollten eine erneute, zielgerichtete Debatte zum Grundeinkommen, zumindest eine deutlichere Erhöhung der Grundsicherungszahlungen und so weiter. Die Idee war, mit den Sozialverbänden Anträge zu entwickeln und ihnen so ein höheres Gewicht zu verleihen – und sie zu grüner Programmatik zu machen. In einem öffentlichen Verfahren, sodass auch darauf Einfluss genommen werden konnte und nachvollziehbar geworden wäre, welche Dinge wir gleich, wir ähnlich oder auch gänzlich anders sehen als die Sozialverbände – und vor allem: warum!

Daraus wurde nichts. Wir beschlossen auf der BDK ein neues Rankingverfahren, nachdem nur 15 der vielen sogenannten V-Anträge – also Anträge, die thematisch außerhalb der Tagesordnung einzuordnen sind, „V steht für „Verschiedenes“ – abgestimmt werden. Die restlichen Anträge sollten dem Bundesvorstand weiter behandelt werden – und dann beschieden werden. Unser Antrag kam als sechzehnter aus der Abstimmung – und obwohl ein anderer Antrag zurückgezogen wurde, konnte er nicht nachrücken.

Die Federführung für die Behandlung des Antrags ging Anfang des Jahres an das Büro Cem Özdemirs über – da er derjenige war, der die Vorbereitung des Sozialkongresses in Bielefeld verantwortete. Steffi Lemkes Büro beschied die Intention des Antrags so:

Euer Antrag ist an den BuVo gegangen, der die Anregungen des Antrags aufgreifen und debattieren wird bzw. in die Debatten auf dem Sozialpolitischen Kongress einfließen lassen wird

Diejenigen, die den Antrag formuliert hatten, fuhren guter Dinge zum Sozialkongress. Wir freuten uns auf den Schulterschluss oder zumindest zu sehen, wie die Anregungen des Antrags eingeflossen waren. Zu unserer großen Enttäuschung: überhaupt nicht – zumindest nicht so, wie wir es gemeint hatten. Und das Büro des verantworlichen Bundesvorsitzenden beschied in einer Mail danach auch:

Der Kongress war nicht dazu gedacht, in erster Linie einen Schulterschluss mit den Sozialverbänden oder anderen Verbänden zu praktizieren. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass dergleichen jemals versprochen oder kommuniziert wurde.

Naja, aber das war die Intention des Antrags. Es gab auch nichts, was dem entsprochen hätte. Oder etwas, was irgendwie in die Richtung ging. Natürlich gab es die Teilnahme mehrerer Vertreter vonSozialverbänden in den Workshops – aber da man „vergessen“ hatte, die Ergebnisse der Workshops auch zu präsentieren, weiß niemand, mit welchem Ergebnis für die Partei oder in Form irgendwelcher Anträge für die BDK.

Letzendlich war es also so, dass dieser Antrag, den niemand abgelehnt hatte, einfach beerdigt wurde – ohne Bescheid, ohne Rücksprache, allenfalls mit Hinhaltemethoden die Antragsteller_innen beruhigt. Der BuVo ist natürlich nicht befugt, einen Antrag einfach so abzulehnen – das steht ihm nicht zu. Aber ihn anstatt dessen einfach gar nicht zu behandeln, das geht natürlich auch nicht. In meinen Augen – und denen der Antragsteller_innen – wurde der Antrag schlicht nicht behandelt.

Der Fehler dazu liegt natürlich einerseits im System. Ein solcher Antrag kann nicht irgendwo außerhalb der BDK „behandelt“ werden. Man hätte ihn dann entweder dem Länderrat vorlegen müssen – oder eine Lösung für den Wunsch finden müssen, ihn nicht zu behandeln und ihn auch nicht umzusetzen. Oder man müsste im Verfahren Anträge definieren, die nicht durch das Rankingverfahren erledigt sein können – jeder Antrag, der eine Handlungsforderung oder -empfehlung an die Parteiorgane enthält wie im vorliegenden Antrag müssten daher auf jeden Fall behandelt werden. So entspricht dies alles nicht so richtig unseren basisdemokratischen Grundsätzen. Das Verfahren weist hier eine Lücke auf, die es den Antragsempfängern möglich macht – also in dem Fall nur noch der Bundesvorstand bzw. der verantwortliche Bundesvorsitzende – einen Antrag nicht zu behandeln – ohne jeglichen Beschluss. Erschwerend kommt hier jetzt dazu, dass die Antragsteller_innen hingehalten wurden, auf den Sozialkongress vertröstet wurden – und auf ihre Beschwerde – durch mich in meiner Funktion als Landesvorstand – mit einer im Tonfall nicht angemessenen Mail reagiert wurde.

Da hat leider der Mut gefehlt zu schreiben: „Euer Antrag ist in dieser Form derzeit nicht umsetzbar. Wir schlagen Euch anstatt dessen Folgendes vor: xyz und setzen das dann auf dem Sozialkongress in folgender Form um….“. Je nach Qualität der Vorschläge hätten sich die Antragsteller_innen darauf eingelassen oder noch Änderungen gefordert. So fühlen sie sich (und ich mich mit ihnen) ausgetrickst.

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Michael Gwosdz

Danke für diesen Beitrag – nicht allein wegen der Sache, die Ihr in Eurem Antrag verfolgt hattet und die wir übrigens in Hamburg für die Erarbeitung unseres sozialpolitischen Leitantrags für die LMV vom 4.11. umgesetzt hatten (diverse Expert_innenrunden mit Vertreter_innen der Sozialverbände, mit ihnen Sozialkongress, Bewertung unseres Antrages durch Sozialverbände auf LMV), sondern vor allem wegen des Hinweises auf ein grundsätzliches Problem mit dem V-Rankingverfahren, das ich eigentlich für sehr sympathisch finde. So angewendet ist das aber in der Tat problematisch.

Was wäre aber Deine Idee für ein praktikables Verfahren? Das kann ich Deinem Beitrag nicht so richtig entnehmen.

Michael Gwosdz

Im Prinzip könnten wir alle Anträge abstimmen, wenn wir nicht den Anspruch hätten, diese auch alle zu debattieren. Das schaffen wir einfach zeitlich nicht, wenn es im dreistelligen Bereich V-Anträge gibt. Warum soll auf einer BDK nicht funktionieren, was es in jedem Parlament und auch bei Parteitagen z.B. der Piraten gibt – Anträge aufrufen und abstimmen? Antragsschluss ist ja lange genug vor der BDK, lesen kann das jede/r, sich eine Meinung bilden auch. Das Rankingverfahren wäre dann nur dafür da, um festzulegen, bei welchen Anträgen die Versammlung Debattenbedarf verspürt.

Monika Maier-Kuhn

GENAU!
Dann reichen wir den Antrag erneut 2013 ein!!!
Was soll das ?
Ich denke wir führen den Bundestagswahlkampf auch mit dem Thema “ soziale Gerechtigkeit “ . Oder ist es eine Parteistrategie , die ich jetzt noch nicht erkenne?

Ulf Dunkel

Deine Erfahrungen sind nicht neu, lieber Jörg. Wir hatten mit unserem KV zur Grundsatzprogramm-BDK 2001 in Berlin einen regulären Antrag vorgelegt, der sich mit der grundsätzlichen Ausrichtung in der Präambel beschäftigte. Früher war Grün eine Naturschutz- und Ökopartei. Der Präambelentwurf 2001 (der auch so durchging) setzte die Grundrichtung und den Grundschwerpunkt davon weg in Richtung Menschenrechtspartei.

Unser Antrag kam nicht mal bis zur Antragskommission durch, weil Reinhard Bütikofer meinte, so ein Antrag brauche nicht befasst zu werden, weil er kontraproduktiv sei.

Demokratie und Satzung lassen grüßen.