wie blöd man sein kann

In einer offenbar schlechten, nicht vorbereiteten Rede hat Herr Uhl von der CSU mit allem Recht den Unmut der Netzgemeinde auf sich gezogen.

[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=WduKj0KXBiA[/youtube]

Heute nachmittag hat die Gruppe „Anonymous“ „zurückgeschlagen“, wenn man es so nennen möchte. Sie haben Herrn Uhls Seite defaced. Nun, damit haben sie zunächst einmal dem Herrn Uhl prächtig in seiner Einschätzung des Internets bestätigt – böse und voller Krimineller, Piraten und sonstigen Leuten.

Man mag sich darüber einig sein, dass man ein wenig hämisch grinst – naja, kurz bevor das Gehirn wieder einsetzt. Denn es stellt sich die Frage: ist das die Art der Auseinandersetzung, die man möchte? Ist es demokratisch,  die Inhalte jemandes Website unzugänglich zu machen?

Ich habe darüber heute per Twitter diskutiert. Ursprung war der Tweet des Abgeordneten fürs Berliner Abgeordnetenhaus, Christopher Lauer, der tweetete:

Yeah, anonymus hat #Uhl defaced.

Lauer verstieg sich zudem, das Defacement mit einer Sitzblockade gleichzusetzen – was ich für nicht korrekt halte. Eine Sitzblockade ist das letzte Mittel in einer Auseinandersetzung, in der man sich nicht anders zu helfen weiß, als einen Transport oder eine Demonstration oder ähnliches zu behindern. Darum ging es hier aber nicht.

In einer Demokratie muss man es aushalten, dass andere Menschen andere Meinungen haben und sie auch äußern. Auch wenn es so komische, nach meinem Dafürhalten falsche, wie die des Herrn Uhl sind und noch dazu im Deutschen Bundestag geäußert werden. Aber die freie Meinungsäußerung ist ein Grundrecht. Und diese freie Meinungsäußerung darf nicht strafbewehrt sein. Auch nicht durch eine willkürliche Maßnahme einer anonymen Gruppe. Ins analoge Leben übertragen ist das, als hätte man Wahlplakate des Herrn Uhl abgehängt – immerhin Mitglied einer demokratischen Partei! Oder sein Wahlkreisbüro verrammelt. Oder sein Haus mit Graffity vollgesprüht.

Dass dazu ein Abgeordneter eines Länderparlaments öffentlich seine Freude darüber äußert, ist zudem völlig fatal. Dass er darauf beharrt hat,sich gar zu einem Putinvergleich hinreißen lies, zeigt, dass er in diesem Fall den Ernst der Lage nicht erkannt hat. Nichts gegen Spaß, nichts gegen Wortwitz in der Debatte. Lauer kann das gut und das ist grundsätzlich kein Fehler und macht ja auch einen Teil des Flairs der Piraten aus. Aber hier geht es um die Säulen unseres Rechtsstaates. Noch dazu um die Grundrechte eines MdBs, der noch einmal unter einem besonderen Schutz steht.

Uhl hat Mist geredet. Und dafür wurde er zu Recht kritisiert. Ihn jetzt zu defacen, ist einer rechtsstaatlichen Auseinandersetzung nicht würdig. Es schadet sogar einer progressiven Netzpolitik. Denn nun heißt es: seht her, denen ist noch nicht einmal die Meinungsfreiheit etwas wert. Wie können sie also von Freiheit im Netz reden? Oder diese gar einfordern. Diese hirnrissige Aktion war nicht nur dumm, sie war kontraproduktiv. Denn eines ist klar: am besten ist es doch, man bekommt alle Abgeordneten des Bundestages auf seine Seite. Wie das so gehen soll, ist mir völlig unverständlich. Und die öffentliche Freude eines Piraten zeigt nur, dass sie noch einen weitern Weg vor sich haben.

Die rechtsstaatlichen Errungenschaften des Grundgesetzes sind ein hoher Wert. Diese zu verteidigen, sollte Auftrag jedes Demokraten sein. Ich nehme mich nicht davon aus, dass das nicht immer leicht fällt. Zu verführerisch sind Aktionen wie Schottern, Bauzäune umwerfen oder Bagger kaputt machen. Aber letztendlich ist das nicht der Weg, solange demokratische Wege noch offen stehen. Und in der Auseinandersetzung mit Herrn Uhl stehen noch viele Weg offen. Mit Willkür schreckt man nur ab.

Update: die zu beachtetenden Begriffe sind die der Indemnität

In Deutschland genießen nach Art. 46 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und § 36 StGB sowohl Bundestags- als auch Landtagsabgeordnete, sowie Mitglieder der Bundesversammlung wegen ihrer Äußerungen Indemnität. Sie dürfen also wegen einer Abstimmung oder einer Äußerung, die sie im Parlament oder dessen Ausschüssen getan haben, zu keiner Zeit – also auch nicht nach Ablauf des Mandats – gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden. Sie gilt für jedes gerichtliche Verfahren, also einschließlich strafrechtlicher und zivilrechtlicher Klagen. Die einzigen Ausnahmen sind Verleumdungen gem. § 187 StGB. Die Indemnität ist ein Strafausschließungsgrund und kann im Gegensatz zur Immunität nicht vom Parlament, aber auch von keiner anderen Stelle aufgehoben werden und ist auch für den Abgeordneten selbst unverzichtbar.

Die Indemnität soll sicherstellen, dass die Abgeordneten nur nach ihrem Gewissen handeln können und die Funktionsfähigkeit des Parlaments gewährleisten. Exekutive und Judikative wird die Möglichkeit genommen, wegen angeblicher oder tatsächlicher Vergehen Einfluss auf Abstimmungsverhalten und Zusammensetzung des Parlaments zu nehmen. Insoweit dient die Indemnität auch der Gewaltenteilung. Den Ehrenschutz und die Arbeitsdisziplin stellt das Parlament stattdessen selbst sicher. Nach Maßgabe der Geschäftsordnung kommen etwa Ordnungsruf, Ruf zur Sache, Wortentziehung und Saalverweis in Betracht.

und der Redefreiheit.

Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in einer Verfassung als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird. In engem Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit sichert die Informationsfreiheit den Zugang zu wichtigen Informationen, ohne die eine kritische Meinungsbildung gar nicht möglich wäre; das Verbot der Zensur verhindert die Meinungs- und Informationskontrolle durch staatliche Stellen. Im Unterschied zu einer Diktatur sind der Staatsgewalt in einer Demokratie die Mittel der vorbeugenden Informationskontrolle durch Zensur ausdrücklich verboten.

(Beides mal Quelle: die Wikipedia)

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Sven Geggus

Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen. Ein Website Defacement verstößt gegen das selbe Grundrecht wie ein Stattstrojaner, das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“

Ein solcher Server muss neu aufgesetzt werden um seine Integrität zurückzugewinnen.

Corny

Sie schreiben oben, dass das Defacement nicht mit einer Sitzblockade gleichzusetzen ist. Da bei Blockaden versucht wird ein Transport oder dergleichen zu verhindern. Dies geschieht auch bei einem Defacement, da statt der ursprünglichen Datenpakete, die der defaceten Seite ausgeliefert werden. Auch bei Sitzblockaden müssen dafür oft Zäune oder Sonstiges überwunden werden. Ist dies nicht dann auch mit dem Eindringen in den Server vergleichbar?

Sascha

Ja, ein Defacement ist falsch und irgendwie wohl auch illegal.

Das ist das Stören einer Rede, Wahlfeier oder Wohnungsbesichtigung wohl auch.

Trotzdem gibt es nicht wenige, die sich über solche Aktionen von „Die Partei“ oder der hedonistischen Internationale freuen, die zwar anerkennen, dass es eigentlich nicht in Ordnung ist, aber zugeben, dass es einen berechtigten Grund für solche Maßnahmen gibt, auch wenn die Mittel vielleicht falsch gewählt sind.

Es ist ja nicht so, dass durch ein Defacement etwas oder gar jemand nachhaltig zu schaden kommt.

Davon abgesehen glaube ich nicht, dass alle anderen Netzpolitiker der anderer Parteien, allen voran Grüne und SPD, sich nicht insgeheim auch ein bisschen darüber gefreut haben. Schadenfreude ist urmenschlich.

Der Unterschied, und da ging es ja gestern bei Frau Weisband: http://www.marinaslied.de/?p=652#comment-555, ist doch, dass die Politiker anderer Parteien „professionell“ sind, und solche Gefühlsregen wie Schadenfreude nur im privaten äußern. Es ziemt sich nicht, als Abgeordneter solche Äußerungen in der Öffentlichkeit zu tätigen.

Manche Piraten haben bezüglich ihrer „Professionalität“ aber anderer Vorstellungen. Sie wollen eben nicht ihren „Beruf“ Politiker von ihrer „Person“ trennen, sondern immer und überall als ein und die gleiche Person auftreten. Dazu zählt dann auch, dass man „privates“ wie die Schadenfreude über das Defacement der Webseite des Herrn Uhl auf dem „privaten Twitteraccount“ teilt.

Mir ist das lieber, als mich durch aalglatte Politiker vertreten zu lassen, die allenfalls hinter vorgehaltener Hand in sehr privater Runde zeigen, dass sich hinter der Fassade ein fühlender Mensch verbirgt.

BenB

Grundrechte und Grundgesetz, genau das sind jene Punkte um die es geht. Grundrechte der Bürger und das Grundgesetz als dessen Basis zu verteidigen, das ist der Grund warum das Internet zu der Aktion von Anonymous applaudiert. Es applaudiert weil sie einen totalitären Sicherheitspolitiker in die Schranken weisen und ihm aufzeigen „Never fuck with our god damn rights!“ Herr Uhl ist teil der Exekutive und untergräbt mit seiner viel zu lapidaren Interpretation eines Angriffs auf die Rechte der Bürger das Grundgesetz. Wir schützen unsere Freiheit nicht in dem wir Sie abschaffen, auch wenn ein Herr Uhl schwer daran zu arbeiten versucht. Nach unserem GG haben wir sogar die Pflicht

Artikel 20 Absatz 4 GG:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Und nun sagen Sie mir wie blöd man sein kann.

gendalus

Woher kommt denn die Behauptung, dass es um die Verhinderung von Meinungsäußerungen ginge??

Soweit ich weiß werden doch nicht die kompletten Daten auf dem Server gelöscht sondern es wird nur das Aussehen verändert…

Peter

Herr Rupp,

Sie kommen mir vor als wären sie 5 und man hätte ihnen die schippe weggenommen. Überlegen sie bitte demnächst was sie schreiben und wie.
Sie bauen so viele Emotionen in diesen Text das man annehmen könnte sie wären eifersüchtig das ihre alte zeit der grünen mit revolte jetzt andere machen. Und bitte sagen sie mit sie hätten noch nie einen Stein geworfen gegenüber der Staatsmacht …. 😀 HA HA HA . Die besten Rügen kommen von denen die alles schonmal gemacht haben ….

Peter

Naja machen sie mal ne Unterschriftenaktion in ihrer Partei …. da wird schon was zusammen kommen. das hat ja wohl auch nix mit „Grundgesetz“ und „Meinungsfreiheit“ zu tuen ….??

korbinian

ddosing wäre eher mit einer sitzblockade vergleichbar wie defacing. solche mittel finde ich grundsätzlich legitim auch wenn sie illegal sind. du redest hier davon dass man gegen meinungsfreiheit sei weil man sich freut wenn anons anarchistischen schabernack betreiben. wenn ich zum lachen in den keller gehen soll ist das aber für mich auch irgendwie eine einschränkung meiner meinungsfreiheit. oder nicht? PS: ich finde diese aktion – genau wie das meiste was von den anons kommt auch scheiße

Sascha

„mit einem Mandat inne, gibt es diese Trennung privat/beruf nicht mehr.“

Meine Rede. Genau ist es doch, was ein Herr Lauer zeigt. Er twittert die Dinge, die er auch im privaten sagen würde. Das wünsche ich mir von mehr Abgeordneten!

„Auch Spaß gehört dazu – aber nicht, wenn der Rechtsstaat mit Füßen getreten wird.“

Sorry, aber ich sehe nicht ein, wie man bei einem temporären Defacement an einem beliebigen Donnerstag Nachmittag davon reden kann, das der „Rechtsstaat mit Füßen getreten wird“?

Haben Sie sich auch so für die Piratenpartei eingesetzt, als kurz vor einer Wahl aufgrund vorauseilendem Gehorsam einige Server der Piratenpartei beschlagtnahmt worden sind und deshalb weite Teile der Infrastruktur über längere Zeit ausgefallen sind?

Auch wenn ich die Unterstellung der Trollerei, die Herr Lauer angeblich geäußert hat nicht Teile, so bin ich dennoch der Meinung, dass Sie mutwillig oder unwissentlich die Verhältnismäßigkeit ihrer Äußerungen in Bezug auf das Defacement völligst außer acht lassen.

Oibelos

Nanana.

Die Grünen geben sich mal wieder staatstragend statt rebellisch. Passt jetzt ja auch besser. Ihr seid in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Und dort ist es ziemlich gemütlich. Und langweilig. Und konservativ.

Aber ernsthaft: Mit dem Staatstrojander ist das in keinster Weise vergleichbar. Herr Uhl hatte mit 100% Sicherheit keine privaten Daten auf diesem Server, die hätten ausgespäht werden können.
Weiterhin war es ja offen sichtbar, dass da manipuliert worden war. Der Staatstojaner dagegen operiert verdeckt (oder sollte es zumindest, wenn er nicht so schlecht programmiert wäre).
Und: Herr Uhl wurde ja nicht dauerhaft (oder länger) und nicht stark in seiner Meinungs(äußerungs-)freiheit eingeschränkt. Seine Website enthält nicht viele Informationen und ist sicher einer seiner unwichtigsten Kanäle.
Normale Bürger haben wesentlich weniger Möglichkeiten, gehört zu werden, als Herr Uhl, auch während des Defacements seiner Website.
Man könnte sogar so weit gehen, dass mit dem Defacement das Kommunikations-Machtgefälle verringert wurde.

Aber wirklich gutheißen will ich deswegen Defacements nicht unbedingt. Aber etwas Schadenfreude, die kann ich mir nun wirklich nicht verkneifen.

Sascha

„halte ich die öffentliche Freude über einen solchen willkürlichen Akt, der für mich gegen klare rechtsstaatliche Prinzipien verstößt, für nicht haltbar.“

Kann ich verstehen, aber sehen Sie denn ein, dass es nicht selten passiert, dass sich Politiker über „willkürliche Akte“ freuen, die gegen „klare rechtsstaatliche Prinzipien“ verstoßen?

Ich erinnere an Frau Merkel bei der Meldung über den Tod von Bin Laden, ähnliche Reaktionen wird es wohl auch jetzt geben, wenn es wahr ist das Gaddafi gestorben ist. Und hier handelt es sich um weitaus schlimmere Verstoße, da die betroffenen rechtsstaatlichen Prinzipien sehr viel wichtiger sind, als diw durch das Defacement betroffenen.

Das ist es was ich mit fehlender Verhältnismäßigkeit meine. Und deshalb fällt es leicht, Sie der Trollerei zu bezichtigen, weil ihre Reaktion jetzt für viele, darunter zähle ich mich auch, unverhältnismäßig ist.

BenB

Wie erwartet. Keine Argumentation und daher auf den absichtlichen Fehler gestürzt. Wundervoll xD

lainee42

Herr Rupp,

hat denn der Herr Lauer überhaupt schon einen Eid geschworen? Oder ist er nicht bisher noch eine in ein zukünftiges Amt gewählte Privatperson? Wäre Ihr diesbezüglicher Hinweis dann nicht eher eine rethorische Überzeichnung der Sachlage?
Wozu soll das gut sein? Vielleicht um Herrn Lauer zu diskreditieren? Weil er noch jung ist, und manchmal voller Übermut?
Das macht ihn übrigens so symphatisch für Viele; denn sind wir nicht alle voller Übermut, manchmal? Manche hinter vorgehaltener Hand, oder hinter dem Rücken Anderer, oder erst nachdem sich die Türen geschlossen haben. Andere, wie der Herr Lauer, haben Mut, Mut zu sprechen, wie sie denken.

Und wie genau hat der Herr Lauer sein ‚Yeah‘ denn gemeint? Wissen Sie das schon, haben Sie ihn um Stellungnahme gebeten und diese erhalten? Oder spekulieren Sie einfach mal ein bisschen in der Gegend herum?
Ich frage mich, ob es ein Ausdruck von kollektiver Freude war, dieser Ausruf ‚Yeah‘ bei „Und alle so: Yeah“.
Ich glaube nein.
‚Yeah‘ hat bei der heutigen Jugend eine andere Bedeutung gewonnen als noch vor ein paar Jahren üblich. Ich erinnere an die Bedeutung des Worts ‚geil‘. Man würde heutzutage wohl kaum darauf kommen zu glauben, dass das Wetter geil ist, wenn man sagt: „Geiles Wetter!“

Insofern bitte ich Sie, von derlei Vorverurteilen Abstand zu nehmen, denn die gehören wohl kaum in eine rechtstaatlich faire, von Respekt getragene Debatte.

Und wenn Herr Lauer als zukünftiger Abgeordneter gelacht haben sollte, dann bitte ich fairerweise auch mal zu eruieren, wieviele der bereits vereidigten Abgeordneten eine Reaktion eben solcher Art gezeigt haben. Heimlich, still und leise. Ganz demokratisch. In Ihrem Sinne,

C. Schinkel

Sascha

Mag sein, dass Sie sich tatsächlich auch bei all den anderen Fällen, und da gibt es meiner Meinung nach viele, in denen Freude über „willkürliche Akte“, welche „gegen klare rechtsstaatliche Prinzipien“ verstoßen, geäußert wurden, ähnlich aufregen.

Trotzdem bleibe ich dabei, dass man die betroffenen Grundrechte unterscheiden sollte, wenn jmd. ermordet wird ist es etwas anderes, als wenn eine Webseite für ein paar Stunden offline ist..

Man sollte deshalb die Freude über die Verstöße unterschiedlicher rechtsstaatlicher Prinzipien auch getrennt bewerten, darum geht es mir.

Dazu kommt, das Herr Uhl selbst ja nun einmal das Nicht-beachten rechtsstaatlicher Prinzipien bei der TKÜ-Quellen-Überwachung für nicht so wichtig hält, zumindest erhält man den Eindruck, wenn man seinen Reden lauscht.

Und wie gesagt, ich kann mich nicht davon lösen, dass es ihnen vor allem um die Öffentlichkeit der Aussagen von Herr Lauer geht. So deute ich zumindest Aussagen wie diese:
„aber ein Parlamentarier, der einen Eid geschworen hat, muss einen anderen Weg finden, sich zu äußern.“

Und dem entgegne ich, dass viele Piraten es eben vorziehen, private Äußerungen auch öffentlich zu tätigen und somit für mehr Transparenz sorgen. Der Wähler kann dann ja entscheiden, ob er die Haltung des Herrn Lauer für akzeptabel hält oder nicht. Im Vergleich dazu kann ich als Wähler nicht beurteilen was ein Politiker von den Grünen zu der Situation denkt, wenn er seine Meinung nur im geschützten Bereich seiner 4 Wände seiner Frau und seinen Kindern mitteilt..

Sascha

„Wie kann jemand, der REchtsbruch für einen Grund zur Freude hält, für Rechtsstaatlichkeit eintreten.“

Sind sie auch so kritisch, wenn sich jemand über zivilen Ungehorsam freut? Auch ziviler Ungehorsam ist ein Rechtsbruch. Freude über den Rechtsbruch der begannen wird, wenn eine angemeldete und erlaubte Nazidemo aufgrund einer Gegendemo verhindert wird ist dann genauso falsch?

Es reicht nicht, die Welt in schwarz oder weiß, richtig oder falsch, erlaubt oder verboten aufzuteilen. Die Welt ist bunt. Entsprechend gibt es unterschiedliche Rechtsbrüche und entsprechend ist die gleiche Reaktion auf einen Rechtsbruch in einem Fall moralisch angebracht, in einem anderen moralisch fragwürdig und in einem dritten vielleicht moralisch äußerst verwerflich.

Wollen Sie oder können sie diese Unterschiede nicht akzeptieren?

lainee42

Nun, Wort- oder Gedankenklauberei… da sehe ich keinen großen Unterschied. Sie betreiben Gedankenklauberei. Das wollte ich deutlich machen. Wie ich sehe, ist es mir gelungen. Vielen Dank.

P.S. Wollen Sie sich fortan vielleicht lieber um Mandatsträger kümmern, die wirklich den Rechtsstaat schädigen, um Herrn Uhl vielleicht, der mandatstragend schamlos lügt in besagtem Video, oder um die Kollegen, die den Staatstrojaner Kraft ihres Amtes in die Welt gesetzt haben, auf Bürgers Kosten übrigens. Ach es gibt so viel Großes, was Sie erreichen können. Oder ist Ihr Licht dafür zu klein? So dass Sie an belanglosen Twitterbeiträgen hängen bleiben müssen.

Peter

hahaha du bist alt und kapierst nicht die Welt …….. OMG !!!!
FREIHEIT … das eine Grüner sowas in den Mund nimmt …. geht lieber wieder Krieg führen … Wortbrechen könnt ihr besser als alles andere ..

Sascha

Ich sehe sie haben selbst schon einmal an einer Gegendemo zu einer angemeldeten Nazidemo teilgenommen.

„Ich war am Sonntag in Heilbronn, um zusammen mit anderen den geplanten Naziauffmarsch zu verhindern.“

Die Demo war angemeldet, auch Nazi’s haben ein Recht auf Demonstrationen. Dennoch waren sie nicht nur der Meinung, dass ein Rechtsbruch, nämlich das mutwillige Verhindern dieser Demo und damit eine Einschränkung der freien Meinungsäußerung anderer, legitim ist, nein sie beteiligten sich auch noch dabei.

Sind sie damals also zu dem Schluss gekommen, dass der Rechtsbruch in Ordnung ist, weil er einem größeren Ziel dient?

Hätten Sie damals nicht das Verhindern der Demo, ein offentsichlicher Rechtsbruch, da die Demo eine erlaubte Form der Meinungsäußerung darstellt, als Freude empfunden?

Wenn ja, wie können Sie denn dann für Rechtsstaatlichkeit eintreten, wenn Sie selbst einen Rechtsbruch als Grund zur Freude betrachten?

Achso, vermutlich kommt es auf das betroffene Recht, die Art des Rechtsbruches und das Ziel des Rechtsbruches an, nicht?

herr old

Es ist natürlich unangreifbar seine Meinung zu äußern.

Hat er aber nicht getan, er hat, bis auf die Ausnahme einer Prophezeihung (die zudem zeigt, dass er nichts verstanden hat), ausschließlich im Modus des Faktischen gesprochen und dabei diffamiert und gelogen.