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Zeitarbeit wieder regulieren

Ich habe heute eine Petition bei change.org veröffentlicht und ebenso im Portal des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags eingereicht. Dort wird sie in 3 Wochen ungefähr veröffentlicht werden, wenn sie den Vorschriften entspricht.

Knapp 10 jahre – von Januar 2008 bis Dezember 2017 war ich bei einem Bildungsträger für die Vermittlung von Arbeitsuchenden, die älter als 50 waren oder erkrankt waren, zuständig. In den Jahren hat sich die Vermittlung zunehmend erschwert – einfache Tätigkeiten, die gerade für Menschen mit einem oder mehreren Brüchen im Arbeitsleben nötig waren, waren fast nicht mehr zu bekommen – außer über Zeitarbeit. Ich hatte gehofft, dass im Rahmen der aufkommenden Debatte über Hartz IV nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts diese Woche auch über das Instrument, dass Hartz IV und vor allem die Sanktionen am Leben erhält, nämlich die Zeitarbeit, debattiert wird. Zeitarbeit wurde 2003 durch das „Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ („Hartz I“) erheblich dereguliert. Bis dahin bestehende Beschränkungen der Zeitarbeit, wie das Befristungsverbot, das Synchronisationsverbot, das Wiedereinstellungsverbot und die Beschränkung der Überlassungsdauer wurden aufgehoben.

Aber es wird Zeit für eine gesellschaftliche Debatte über diese Form der Arbeit, die manchmal eine gute Möglichkeit ist, quer einzusteigen oder einen Beruf kennen zu lernen. Aber zu viele Stellen sind schlicht schlecht bezahlt, werden als Hire&Fire-Arbeitsverhältnis genutzt. Wenn große und reiche Unternehmen wie Daimler und andere Zeitarbeitende beschäftigen – dann läuft was gewaltig schief. Es gibt Unternehmen, da kommt man nur noch über Zeitarbeitende an Stellen, teilweise werden sogar reguläre Jobs ausgeschrieben – und man erhält dann über eine Zeitarbeitstochter erst einmal einen Vertrag über diese Tochter – und wird später vielleicht übernommen.

Petitionstext:

Zeitarbeitsverhältnisse sollen pro Arbeitsplatz nur noch für kurze Zeit (max 3 Monate) für Produktionsspitzen und Krankheitsvertretungen abgeschlossen werden dürfen. Unternehmensabteilungen dürfen nur noch einen sehr niedrigen Prozentsatz (5%) an Zeitarbeitern beschäftigen.

Zeitarbeitende müssen wesentlich besser bezahlt werden als reguläre Arbeitende, der Lohn für sie soll 10% über dem im Betrieb regulären/üblichen Lohn und der Nachtzuschlag für Zeitarbeitende auf 25% fixiert werden.

Begründung

In der noch heute üblichen Form gibt es Zeitarbeit bzw. Arbeitnehmerüberlassung seit Mitte der 1960er Jahre. Ursprünglich dazu gedacht, kurzfristige Produktionsspitzen oder unerwartete Ausfallzeiten zu überbrücken, ist es heute darüber hinaus eine Möglichkeit für viele Unternehmen um Sozialversicherungsbeträge und Lohnsteuern, das Kündigungsrecht, Arbeitnehmerorganisation zu umgehen.

Bis zum Jahr 2002 war die Zeitarbeit streng reguliert. Im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzgebung wurde Zeitarbeit und Personalvermittlung dereguliert – Unternehmen schossen wie Pilze aus dem Boden.

Mit dem Ziel, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wurden den Zeitarbeiter*innen zahlreiche Rechte genommen. War es bis zur Deregulierung ein interessante Möglichkeit, unterschiedliche Unternehmen kennen zu lernen ist es heute ein Makel. Viele schlechte Stellen wurden in Zeitarbeitsstellen umgewandelt, in Produktion, Dienstleistung und Handwerk ist es oft fast unmöglich, reguläre Stellen zu bekommen. Parallel dazu ist Zeitarbeit zu einem Repressionsinstrument geworden, das Menschen, die länger arbeitslos sind, in vermeintlich „zumutbare“ Arbeitsverhältnisse vermittelt, wie es die Hartz-IV-Gesetzgebung suggerieren möchte. Wer solche Tätigkeiten nicht ausführt, wird sanktioniert werden – auch nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Mit einer solchen Reform würden zahlreiche Zeitabeitsverhältnisse in reguläre Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden. Wir haben in vielen Regionen wieder gute Beschäftigungsquoten, das ziel der Zeitarbeit wurde erreicht. Zudem ist heute die demografische Situation anders als 2002 und in einigen Branchen wird von Fachkräftemangel gesprochen. Es gibt also keinen Grund mehr für eine deregulierte Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung in der Form, wie sie im Rahmen der Hartz-Gesetzgebung erlassen wurde.

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