Verbraucherschutz und Banken

Hin und wieder stoße ich auf das Verbraucherschutzmagazin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Jedes Mal denke ich, eigentlich sollte man regelmäßig auf deren Website die aktuellen Eintragungen lesen – es sind immer wieder gute und sehr gute Ratschläge dabei.  Das Magazin liegt uns seit dem Wahlgewinn in BW interessanterweise den Landesvorstandsunterlagen bei, aber auch bei der Gemeinde aus.

Im letzten Magazin gab es ein paar Tipps zum Thema Banken. Geldanlagen, Zinsen, Finanzdienstleistungen. Interessant fand ich dabei einen Artikel über die bekannten Zwangskontoauszüge.

„Zwangsauszüge“ sind Kontoauszüge, die den Kunden ohne oder gegen ihren Willen von der Bank zugesendet werden, wenn diese nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgerufen wurden“

Ich benutze seit einigen Jahren die kostenpflichtige Software WISO „Mein Geld“, weil ich mal vorhatte, unseren Geldfluss genauer ins Auge zu fassen. Dort habe ich alle Kontenbewegungen gespeichert und kann mir bei Bedarf Belege ausdrucken – was bislang für meine Belange auch immer ausreichend war. Trotzdem sendet mir meine Volksbank regelmäßig meine Kontoauszüge zu.

Das Landgericht Frankfurt hatte der Deutschen Bank in einem Urteil (Az.: 2-25 O 260/10, vom 8. April 2011) genau dies untersagt:

Banken dürfen nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main kein Entgelt verlangen, wenn sie dem Kunden unaufgefordert einen Kontoauszug zusenden. Eine Bank ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, den Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren, ob online, am Auszugsdrucker oder per Zusendung. Für die Erfüllung dieser Pflicht darf kein Entgelt erhoben werden. Dies ist nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Kunde eine zusätzliche Zusendung ausdrücklich verlangt.

Ich habe also verlangt, dass die Volksbank mir die Kosten zurückerstattet. Zunächst hat man mir das verweigert – erst nach meinem Hinweis auf das Urteil wurden mir immerhin 8 € für 2011 zurückerstattet. Nicht ohne mir einen Brief(!) zu schreiben (ich sende denen immer nur E-Mails):

Darin verweist man darauf, dass speziell gegen die Volksbank kein Urteil erstritten wurde. Man legt mir nahe, mich für die Online-Auszüge bei der Voksbank „freischalten“ zu lassen – was ich ebenfalls unnötig finde. Und erklärt mir das Verfahren, das zum Zwangsauszug führte – und das unnötig wie ein Kropf ist, wenn man andere Möglichkeiten hat als Papierauszüge abzuholen. Darüber hinaus bittet man mich, meine Auszüge regelmäßig abzuholen. Das Porto wurde ebenfalls nicht zurückerstattet. Ich überlege nun, ob ich wegen 1,10 € weiterhin dranbleiben soll. Verklagen wegen diesem Betrag kann man sie ja schlecht.

Die Sparkasse Karlsruhe verlangt widerrechtlich für eine Nichtausführung eines Auftrags mangels Deckung. Ist uns letzten Monat durch eine zeitliche Überschneidung passiert. Unangenehm und peinlich, kann aber vorkommen. Auf dem Kontoauszug (also in „Mein Geld“) wird dies als „Rücklastschriftgebühr“ ausgewiesen – als ich das als widerrechtlich reklamiert habe hieß es, das wäre nur das Porto gewesen.

Update:

Hier stand vorher ein Beitrag über die Ethikbank. Die Ethikbank hat mich richtigerweise daraufhin hingewiesen, dass sie keine Rücklastgebühren (mehr) verlangen.Und bevor ich juristisch belangt werden, nehme ich das hier raus.

Ich konkretisiere das allerdings,  weil es im Internet entsprechende Berichte gibt: die Ethikbank hat unter den Namen Ethikbank Rücklastschriftgebühren erhoben, und zwar mit sehr hohen Beträgen. Ich persönlich weiß von Gebühren von über 10 €, die erhoben wurden:

Ich bin noch Kundin bei der Ethik Bank! Mit einem Mikrokonto!!
Der Fall: Eine Gebühr von 4,99 Euro sollte per Lastschrift eingezogen werden, da das Mikrokonto ein reines Onlinekonto ist und man nur am Geldautomaten Geld abholen kann habe ich EUR 1,27 Euro zuwenig auf dem Konto gehabt als die Gebühr eingezogen werden sollte. Das brachte mir eine Entgelt Retouren über EUR 10,50 was mir sofort abgebucht wurde! Was laut BGHnicht zulässig ist!! Das brachte mir weitere Rücklastkosten von EUR 8,50 von dem Lastschrifteinzieher der mir mitteilte, die Ethik Bank, stellt Uns, diese Kosten in Rechnung! Das bedeutet für EUR 1,27 habe ich jetzt insgesamt EUR 19,00 Rücklastkosten von der Ethik Bank berechnet bekommen

 

Update: ich bin ja etwas unverschämt manchmal. Aber irgendwie finde ich das mit den Zwangsauszügen sehr schwierig. Selbstverständlich muss mich meine Bank informieren – und das tut sie ja auch, wenn sie mir einen Online-Zugang zur Verfügung stellt. Dass ich da noch auf diesen oder jenen Haken klicken muss, damit man mir keine Auszüge mehr (kostenpflichtig) zustellt, kann ich weder ab noch sehe ich das ein. Ich kann das ganz gut selbst entscheiden – und brauche so gut wie nie Kontoauszüge. Da mir aktuell wieder welche zugestellt wurden, habe ich mich erneut beschwert – und erhielt daraufhin folgenden Brief .

Ich muss schon sagen: der Stil ist unerträglich. Ich will auch nicht zu einer Großbank – aber wahrscheinlich hat die GLS, bei der ich meine Geschäftseingänge neuerdings verbuche, eine Schufa-Abfrage gemacht, die er sehen kann…

Ich will auf jeden Fall nicht bevormundet werden. Will selbst bestimmen, ob ich einen Auszug habe oder nicht. Und mir von keiner Bank was vorschreiben lassen. Wer Glaspaläste

Architekten - Neubau VoBa Ettlingen
von: Stiess Windbiel Architekten GbR Sophienstraße 150 76135 Karlsruhe

in die Gegend baut und nachts das Licht brennen lässt, der wird auch ein paar Euro für einen Programmierer haben, der in ihrer Kundenverwaltungssoftware einen Haken setzt; holt Auszüge eigenverantwortlich ab.

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TheK

Thema Brief: Banken kommunizieren auch Sicherheitsgründen _grundsätzlich_ nicht per E-Mail.

hannah

gan krass finde ich was mir vor kurzem von einer ehemaligen Sozilareferentin des UStA berichtet wurde. Die Commerzbank hatte an afrikanische StudentInnen Konten verkauft mit absolut sittenwidrigen Konditionen. Monatlich wurde für 5€ ein Kontoauszug zugesandt (nein das konnte man nicht verhindern), die Gebühren für Überweisungen waren ähnlich hoch so dass diesen StudentInnen oft monatliche Kontführungsgebühren in Höhe von ca. 40€ anfielen. Wohlgemerkt bei Menschen, die insgesamt monatlich vielleicht 200€ zur Verfügung hatten (inkl. Miete, Essen, Klamotten…). Natürlich dachten sie sich alle nix, wenn man nach Deutschland kommt, die typischen Konditionen für ein Konto nicht kennt, vielleicht noch nicht so gut Deutsch kann… Und dann hatte die Commerzbank auch noch nur auf Druck durch den Anwalt erlaubt das Konto aufzulösen. Wohlgemerkt das waren hunderte Studis die da so ausgenommen wurden.

Gina

Es sind nicht die Banken, die sich ausgesucht haben, ihren Kunden die Kontoauszüge zuzuschicken.

Das ist dem Gesetzgeber und den lieben Verbraucherschützern zu verdanken, die sich stets und alle Nase lange Gedanken machen, dass ein Otto-Normal-Verbraucher nicht allein von A bis Z denken kann.