Der erstaunte BLOGschreiber konnte den Medien entnehmen dass, nach der Mitarbeiterüberwachung bei LIDL, der Bahn, …, der Stadt Stuttgart nun auch das Landratsamt Karlsruhe betroffen war – und ist. .
Nun mag man ja argumentieren, wie dass das Landratsamt tut, dass man lediglich den Ausgang auf Konten überprüft habe und man ja keine Kontenbewegungen gecheckt habe – was man ja nicht dürfe (das darf nur das Finanzamt!, d. Red.)
Aber ist das der Punkt in diesem unglaublichen Vorgang? Ich sage nein. Der Punkt ist, dass man rund 1500 Mitarbeiter wegen der Verfehlung eines einzelnen Täters unter Generalverdacht stellt und sämtliche Mitarbeiterkonten – auf die deren Gehalt überwiesen wird – mit den Auszahlungskonten für Sozialgelder/Sozialhilfe/Hartz abgleicht. Wir wissen nicht so recht, was dabei heraus kam – wir wissen nur, dass sich der Verdacht nicht bestätigt hat. Gut, kann man sagen, super – damit sind doch aber alle fein raus, nix passiert. Falsch, sage ich. Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht. Eine Revisionsabteilung, die völlig losgelöst einfach mal so 1500 Mitarbeiterkonten überprüft, handelt völlig verantwortungslos, vor allem, wenn sie noch angeblich nicht den Landrat und sicher nicht den Personalrat informiert. Und Ermittlungen sollte es nur bei konkretem Anfangsverdacht geben. Den gab es hier nicht. Ein klarer Fall von Rechtsbruch – meiner Meinung nach. Oder wie es Jürgen Ziegler, Generalsekretät von VERDI sagt: „Eine Schweinerei“. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Wer diesen Vorgang verharmlost, macht sich mitschuldig an der permanent schleichenden Aushöhlung des Datenschutzes.
Datenschutz im Landratsamt
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