Die FDP im Europa- und Kommunalwahlk(r)ampf

§33 der STVO ist eindeutig:

Verboten ist außerhalb geschlossener Ortschaften jede Werbung und Propaganda durch Bild, Schrift, Licht oder Ton.

Der Bundestagskandidat der GRÜNEN, Jörg Rupp, stellt auf seinem täglichen Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad seit kurzem Wahlwerbung der FDP da fest, wo sie nicht erlaubt ist – außerhalb geschlossener Ortschaften. „Hier geht es nicht um Erbsenzählerei oder irgendwelches Wahlkampfgetöse. Schon im letzten Kommunalwahl- und Europawahlkampf ist FDP durch Überschreitung dieser Regel aufgefallen – dieses Mal hat sie sehr massiv mit Plastikschildern entlang des Fahrradwegs zwischen Ettlingen und Bruchhausen plakatiert – das letzte Mal hingen Plakate von Brücken entlang der B3 und anderswo außerhalb. Dies wiegt umso schwerer, dass sich die Partei der Oberbürgermeisterin hier zum wiederholten Male über die STVO hinwegsetzt. „Wahlwerbung ist notwendig“, so der Bundestagskandidat in seiner heutigen Pressemitteilung. „Wäre ein Plakat ein paar Meter vor oder hinter dem Ortsschild, so würde niemand was sagen. Aber so bleibt einem ja gar nichts übrig. Da fehlt einfach der Anstand bei einigen Wahlkämpfern der FDP – oder schlicht die Einsicht in die gesetzliche Notwendigkeit. Wie der Bürger solche vermeintlichen Kavalierselikte goutiert, sei dahingestellt. Das ist nicht die Freiheit, für die die FDP eigentlich einmal stand – persönliche Freiheit und die Freiheit des Andersdenkenden. Das ist die Freiheit, für die FDP leider heute bekannt ist: Freiheit, sich zu nehmen, was man möchte.

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