Es gibt zum Bundesparteitag wieder sehr viele der sogenannten V-Anträge. V-Anträge sind bei uns diejenigen Anträge, die sich mit Thematiken beschäftigen, die sich in keinem Tagesordnungspunkt widerspiegeln. V steht somit für „Verschiedenes“. Es sind 45 dieser V-Anträge, die für die kommende BDK gestellt werden, wie man der Antragsübersicht entnehmen kann. Obwohl wir die Partei mit einem sehr hohen Mitmachfaktor sind, viele aktive Mitglieder haben, gibt es offenbar bei vielen Punkten immer noch das Gefühl mangelnder Mitsprachemöglichkeiten. Klassischerweise stellt man daher einen Antrag an die BDK – mit 20 Unterstützer_innen zusammen – ein sehr niedriges Quorum. Ich hatte an dieser Stelle mal erklärt, wie das bei uns funktioniert.
Unter der Nummer V 26 findet man einen Antrag zur Beschneidungsdebatte, der von Volker Beck eingereicht wurde. Dieser Antrag ist in meinen Augen ziemlich konfus, weil er einerseits meint, er trage zur offenen Debatte bei und betont ausdrücklich die freie Abstimmungsmöglichkeit der Bundestagsabgeordneten in dieser Frage:
Folgerichtig wird BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch seiner Bundestagsfraktion keine Empfehlung zum Abstimmungsverhalten gebe
Mit dieser Formulierung will er natürlich verhindern, dass die Partei die Fraktion zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten auffordert – zwingen geht ja nicht, trotzdem sieht es öffentlich etwas doof aus, wenn sich die MdBs anders verhalten, als die Partei das möchte.
Es gibt allerdings ein paar Ungereimtheiten in diesem Text, sodass ich mehrere Einzeländerungsanträge zu diesem Text stellen möchte:
1. Antrag
im 1.Absatz:
im Satz „[…]dem Recht und der Pflicht der elterlichen Fürsorge und der
Frage der Religionsfreiheit des Kindes, die die Eltern stellvertretend
für das Kind ausüben.“
den Halbsatz
die die Eltern stellvertretend für das Kind ausüben
ersatzlos streichen
Begründung: die Religionsfreihet des Kindes kann nicht von den Eltern
ausgeübt werden. Sie kann nur von den Eltern gewährt werden, was aber
dem Inhalt dieses Satzes im Kontext widerspricht
2. Antrag
im 2. Absatz:
Wir sind uns einig, dass Beschneidungen medizinisch fachgerecht und so
schmerzfrei wie irgend möglich durchgeführt werden müssen.
einfügen von
„medizinisch indizierte“ vor „Beschneidungen, nach „Beschneidungen“
„ausschließlich von zugelassenen Ärzten“ das anschließende „medizinisch“
streichen, so dass der Satz heißt:
Wir sind uns einig, dass medizinisch indizierte Beschneidungen
ausschließlich von zugelassenen Ärzten fachgerecht und so schmerzfrei
wie irgend möglich durchgeführt werden müssen.
3. Antrag
Den nächsten Satz:
Die Eltern müssen insbesondere wegen der fehlenden medizinischen
Indikation ausführlich über die Risiken des Eingriffs aufgeklärt werden.
ersatzlos streichen
Begründung:
in der jetzigen Form ohne diese Streichung widerspricht der Antrag sich
selbst, weil er das Ergebnis – Zulassung der Beschneidungen ohne
medizinische Indikation – vorweg nimmt.
4. Antrag:
Ob allerdings Eltern eine solche Entscheidung für ihre
religionsunmündigen Kinder treffen dürfen bzw. wie die Kinder an einer
solchen Entscheidung zu beteiligen sind, ist sowohl in unserer Partei,
als auch der Bundestagsfraktion strittig.
ändern in
Ob allerdings Eltern eine Entscheidung für eine religiös motivierte
Beschneidung für ihre religionsunmündigen Kinder treffen dürfen bzw.
wie die Kinder an einer solchen Entscheidung zu beteiligen sind, ist
sowohl in unserer Partei, als auch der Bundestagsfraktion strittig.
Begründung:
Das ist das, was wirklich strittig ist: wie geht die Grundrechtsabwägung aus
5. Antrag
Am Ende:
Bündnis 90/Die GRÜNEN werden aufgrund der bislang sehr emotional
geführten Debatte im Bundestag einen runden Tisch anregen oder bei
fehlenden Mehrheiten selbst initiieren, der für die Dauer von mindestens
2 Jahren mit Befürworter_innenn und Gegner_innen der religiösen
Beschneidung von Jungen nach gesamtgesellschaftlich tragbaren Lösungen
sucht.
Begründung:
Die Debatte darf mit einem möglichen Beschluss des BT nicht enden,
sondern muss weiter geführt werden. Ein gesellschaftlicher Konsens ist
so keineswegs hergestellt. Ziel sollte die Vermeidung blutiger,
religiöser Rituale sein, nicht deren Ermöglichung. Das geht aber nur
mit einer Debatte mit den betroffenen Religionsgemeinschaften und
gesellschaftlichen Gruppen wie Kinderhilfsvereinen – und nicht gegen
sie und über sie hinweg.
Wer als grünes Mitglied diese Änderungsanträge unterstützen möchte, bitte ich um eine E-Mail an mich oder einen Kommentar unter diesem Blogbeitrag, bitte mit Namen und Kreisverband.