ein Hoffnungsschimmer bei Demokratie in Bewegung?

Die Landesebene bei DiB hat gestern in Baden-Württemberg einen Schritt getan, der meinen aktiven Status bei DiB weiterhin möglich machen wird. Es war eine lange Diskussion, am Ende stand ein Papier   dass die Unvereinbarkeit von DiB in Baden-Württemberg mit bestimmten Organisationen verbindlich regelt:

Dringlichkeitsantrag
Antragsteller*in: Jörg Rupp
Der Landesparteitag möge beschließen:

Für die Zusammenarbeit des Landesverbandes Baden-Württemberg mit Parteien und Organisationen kommt eine Unvereinbarkeitsregelung zur Anwendung. Der relevante Kriterienkatalog sowie eine darauf basierende Liste von bereits geprüften Organisationen sind am Ende des Dokumentes zu finden.

Der Kriterienkatalog und die Ausschlussliste können durch Beschluss eines Parteitags verändert werden.

Kriterien und Regeln für Ausschlussliste in Baden-Württemberg

Kriterien für Unvereinbarkeit
Die nachfolgenden Kriterien, die über eine Unvereinbarkeit mit DiB entscheiden, gelten für die Ausrichtung, die Sprache, das Selbstverständnis und das mehrheitliche Verhalten von Organisationen:

– rassistisch, fremdenfeindlich, diskriminierend, sexistisch, antisemitisch, faschistisch
– entgegen unserem Vielfaltswert
– gezielt anti-europäisch
– gewaltvoll agierend (Kommunikation & Auftreten bei Demos, etc.)
– nachgewiesen verfassungsfeindlich

Unsichere Kriterien / Einzelfallprüfung
– Verstöße gegen DiB-Grundwerte / Ethikkodex
– Aktivist*innen der Organisationen

Ausschlussliste:

Rechtsextreme Parteien:
Die Rechte
Pro-Bewegung
AfD
NPD
Die Republikaner
Die Freiheit
Linksextremistische Parteien:
MLPD und internationale Ableger (MLPK, …)

Organisationen
Der Dritte Weg
Die Identitären
*Gidas
Pro-Gruppierungen des rechtsextremen Umfelds
Hogesa und verwandte (Kagesa, …)
Bundesweite Montagsdemo, andere MLPD-Organisationen
Montagsdemo im Umfeld Ken Jebsen
Zentrum Automobil e.V.
„Demo für alle“

Ist der Becher halb voll oder ist er halb leer?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Gegensatz zum LV  Sachsen-Anhalt, dessen Regelungen sowie ein Inputpapier von mir die Grundlage für unseren Beschluss war, gilt unser Beschluss DiB-BW-weit – und nicht nur für die Mitglieder. Damit existiert in Baden-Württemberg eine Handhabe, gegen Beweger*innen vorzugehen. Das war ein wichtiges Detail.

Wir sind noch nicht am Ende des Weges angekommen – es braucht solche Regelungen in allen Landesverbänden und vor allem auf Bundesebene, damit solche Dinge, wie ich sie beschrieben habe, nicht wieder vorkommen können. Vielleicht und hoffentlich schaffen wir es, einen solchen Beschluss auf Bundesebene zu fällen.

Ich wäre gestern, wenn der Dringlichkeitsantrag nicht zugelassen worden wäre, gegangen. Das war für mich eine klare rote Linie. Interessanterweise haben einige Mitglieder das nicht verstanden. Also, dass man eine rote Linie haben kann und sich dann auch entsprechend verhält – nämlich sagt: bis hierher und nicht weiter – zumindest nicht mit mir und dann aufsteht und geht.

Für den Landesvorstand habe ich nicht mehr kandidiert, dies aber vor allem aus beruflichen Gründen. Ich habe es zuletzt nicht geschafft, meinen Aufgaben als Landesvorsitzender gerecht zu werden, weil ich beruflich stark eingespannt bin und teilweise in der Nachtschicht arbeiten muss – sodass ich am DiB-Handeln via Zoomcalls kaum nachkommen kann. Wenn man sich trifft, liege ich im Bett und schlafe. 🙂

Außerdem ist, solange die Dinge noch nicht im weitesten Sinne so geregelt sind, dass die Zusammenarbeit mit solchen Organisationen ausgeschlossen ist, mein Verbleib bei DiB ist daher nicht sicher. So gerne ich bleiben möchte. Und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, werde ich weiter kämpfen.

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