Ermittlungen eingestellt

Was ich schon seit einer Woche auf mündliche Auskunft hin weiß, habe ich heute schriftlich erhalten: den Einstellungsbescheid wegen des Ermittlungsverfahrens gegen mich.

Sehr, sehr spannend sind zwei Dinge dabei: es handelte sich nicht nur um ein Verfahren – es handelte sich um zwei Ermittlungsverfahren: einmal wegen des Vorfalls, den ich in diesem Artikel beschrieben habe – und dann wegen der Blockade der Amalienstraße/Karlstraße am 14. April, wo ich mit Handzeichen die anderen Demonstrant_innen aufgefordert habe, sich auf die Kreuzung zu setzen und den Pegidaaufzug zu blockieren. Ich hab die ganze Gegenkundgebung und die Vorfälle darum in diesem Artikel beschrieben, ka-news berichtete ebenfalls. Stimmt, ich hatte die anderen zusammen mit anderen Teilnehmer_innen durch Handzeichen aufgefordert, sich zu setzen, was auch erfolgreich war. Der Bezug zum genannten Urteil des OLG Hamm ist nachvollziehbar, da es dort heißt:

Die Grenze zur Strafbarkeit [einer Blockade, der Verf]  werde erst dann überschritten, wenn die Teilnehmer einer Versammlung eine andere nicht verbotene Versammlung über eine erhebliche Dauer blockierten, ohne dass deren Teilnehmer ausweichen könnten.

Und im Urteil des BayObLG heißt es:

»Gewalt im Sinn des § 240 Abs. 1 StGB wird angewandt, wenn eine Straße durch in mehreren Reihen zum Teil eingehakt sitzende Demonstranten für Fußgänger blockiert und dadurch ein angemeldeter Demonstrationszug für zehn Minuten zum Halten gezwungen wird. Ein solches Verhalten stellt auch eine grobe Störung eines Aufzugs im Sinn des § 21 VersammlG dar.«

BayObLG (4 St RR 186/95)

Nun kann man darüber diskutieren, ob die Räumung überhaupt rechtens und verhältnismäßig war – und die Blockade nicht das richtige Mittel des zivilen Ungehorsams. Es gibt zahlreiche Beispiele aus anderen Teilen des Landes – z. B. aus Thüringen – wo weder geräumt wurde noch die Teilnehmer der Blockade strafrechtlich verfolgt oder ganz aktuell aus Trier.

Viel spannender ist: von diesem Verfahren wusste ich überhaupt nichts.

In der zweiten Angelegenheit gibt es ebenfalls eine interessante Begründung:

einstellung_auszug

Damit wird meine Version letztendlich bestätigt, denn auch die Videoversion zeigt, dass ich nicht versucht habe, den Polizisten aufzuhalten – ich habe mich zu der jungen Frau gedreht.

Damit sind die Verfahren gegen mich eingestellt, eine Anzeige aus dem rechtsradikalen Umfeld der Gruppe „Widerstand“ wird wohl bald nach meiner Anhörung eingestellt werden,  weil sie völlig hanebüchen ist.

Der Einstellungsbescheid im Wortlaut:

einstellung_1

 

 

 

 

 

 

 

 

einstellung_2

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[…] Update 4.8.2015Das Verfahren wurde erwartungsgemäß eingestellt […]