Flüchtlinge sind keine Sexualverbrecher

Es war klar, dass das abscheuliche Verbrechen in Freiburg erneut die Diskussion über den Flüchtling, den Sexualstraftäter an und für sich, in Gange bringt. Rechte und Rechtsextreme werden nicht müde zu behaupten, das Frauenbild, dass diese Menschen haben (Muslime, Scharia, Kopftuch!!!!!EinsElf!!) sei rückständig. (So wie in deren Welt ja der weiße Mann halt allen überlegen ist, nach wie vor und immer wieder).

Ja, es gibt nicht wenige Flüchtlinge, die Sexualstraftaten begehen. Im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Bevölkerung sogar mehr als Deutsche. Wenn man sich alleine die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Erwachsenen anschaut. Und wenn man die Tätergruppen alleine nach Herkunft trennt. Vergleichen sollte man aber noch die Tätergruppe „Junge Männer“.

Und: es gibt ja noch mehr Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung als nur die zu Lasten von Männer, Frauen und LGBTI. Was in dieser Debatte vollkommen ausgeblendet wird, ist die Vergewaltigung von Kindern, der sogenannte sexuelle Missbrauch und ebenfalls in diese Kategorie gehörend, die Verbreitung von pornografischen Schriften und Bildern und ebenfalls Kinderpornographie.

Asylbewerber, Geduldete und Flüchtlinge machen einem Bericht zufolge zwei Prozent der Bevölkerung, aber 8,5 Prozent aller Verdächtigen aus. Auffallend ist, wie oft Flüchtlinge bei Straftaten gegen das Leben (Mord, Totschlag), bei schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung tatverdächtig sind. Jeweils um die 15 Prozent aller Verdächtigen bei diesen Verbrechen sind Flüchtlinge.

Schaut man in die PKS, ergeben sich 9414 Tatverdächtige.

PKS, Jahrbuch 2017, S 13

Ergänzt man diese Zahl um diese hier:

PKS 2017, S14

dann sind es 18295 Vergewaltigungen und sexuelle Nötigung. Davon sind 13043 deutsche Tatverdächtige = knapp 75%.

Ergänzt um die Verbreitung pornografischer Schriften – zu denen ja auch Herstellung gehört – dann haben wir 33.529 Tatverdächtige und davon 26.823 Deutsche = 80% Anteil.

Das beinhaltet ALLE nichtdeutschen Tatverdächtigen -also alle ohne deutschen Pass. Anhand der Berichterstattung können wir ablesen, dass Kindesmissbrauch bei Flüchtlingen praktisch nicht vorkommt.

Und wenn wir noch die Altersgruppen vergleichen, dann ist der Unterschied sehr gering

PKS 2017, S28

Auch hier sind Geflüchtete nicht extra ausgewiesen.

Bei den Jugendlichen gar ist der Anteil deutscher Jugendlicher Tatverdächtiger höher als der ausländischer Tatverdächtiger.

Und schaut man sich am Ende noch diese Tabelle an, dann wird klar, was das Problem ist:

PKS 2017, Jahrbuch 3, S38

Das Problem heißt: Mann. Zieht man dann noch in Betracht, dass sich die Tatverdächtigenzahlen insgesamt um 70-80% Männer handelt und weiß, dass überwiegend Männer (auch rund 80%) als Geflüchtete hierher gekommen sind, dann zeigt sich: Der Geflüchtete ist auch nicht wirklich schlimmer als der Deutsche und dieser ist nicht besser. Über deutschen Sextourismus haben wir an dieser Stelle noch gar nicht gesprochen.

Jede Tat ist aufs Schärfste zu verurteilen, zu verfolgen und zu ahnden. Insofern kann ich nur wiederholen, was ich schon auf Facebook schrieb:

 

Zu Freiburg:

Punkt 1: die Polizei ist unterbesetzt. Weiß man schon länger. Schafft es aber nicht, diesen Missstand zu beheben. Daraus resultieren diese Vollstreckungsdefizite. Wenn die Polizei nicht weiß, wo einer ist, dann kann sie ihn nicht festnehmen.
Punkt 2: KO-Tropfen und Gruppenvergewaltigungen gab es schon immer, jedes Jahr mehrere hundert.Tat und Herkunft haben also nichts miteinander zu tun.
Punkt 3: Die Tat hat bei einer Verurteilung von mehr als einem Jahr Haft konkrete Auswirkungen auf das Asylverfahren, das steht im Gesetz. Aber bisher ist er nur tatverdächtig.
Punkt 4: Auch dann hat er weiterhin rechtsstaatliche Mittel, um gegen Urteil und evtl. Ablehnung des Asylverfahrens vorzugehen. Das macht den Rechtsstaat aus.
Punkt 5: Ob es Sinn macht, einen – sodenn er denn verurteilt wird – solchen Straftäter in ein Gebiet abzuschieben, in dem tw. oder ganz staatliche Ordnung nicht hergestellt ist, ist mehr als fraglich. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass er solche Taten in einer solchen Gegend nochmal begeht, ist hoch. Opferschutz betrifft ALLE möglichen Opfer. Also auch syrische Frauen.
Punkt 6: Innenminister Strobl macht jetzt Aktion in Freiburg. Die Frage ist doch – was macht er, wenn sowas andernorts passiert? Geht die Schwerpunktarbeit dann dort weiter und in Freiburg unterlassen? Wieso gibt es diese Schwerpunktarbeit nicht im Falle von sexuellem Missbrauch von Kindern, der allein von der Anzahl her ein weitaus größeres Problem ist? Auch Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe sind generell ein Problem: bei nach dem erweiterten Strafbegriff rund 30 Straftaten täglich in Deutschland kann man nicht davon ausgehen, dass die Täter ausschließlich im Flüchtlingsbereich zu suchen sind – oder nur in Freiburg. Also: wo ist die Aktion des Landes in Bezug auf ALLE Straftaten in diesem Bereich – auch und vor allem im Nahbereich? Heißt das Problem nicht tatsächlich: (Junger) Mann, egal woher?

Wundern tut mich tatsächlich, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern nicht mit in die Berechnung von Straftaten gegen die sexuelle Mibestimmung mit einfließt.

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