Am 4. Mai 2017 habe ich zum ersten Mal darüber berichtet, dass Gemeinderatsmitglieder der Freien Wähler und der CDU Gemeinderatssitzungen verlassen, weil sie erreichen möchten, dass Gemeinderatssitzungen spätestens um 21:30 Uhr beendet sein sollen.
In der letzten Sitzung im März haben dann die Gemeinderäte, die die Position vertreten, dass um 21:30 Uhr Schluss sein muss, begonnen, früher zu gehen. Sie sind aufgestanden und haben die Sitzung verlassen. Das kriegt leider keinE Bürger*in mit, weil ja die nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte am Ende der Sitzung sind.
Zwischenzeitlich haben wir, nach einiger Diskussion, im Juni 2018 die Geschäftsordnung des Gemeinderats geändert:

Noch immer reden wir von einer Sollbestimmung. Wir wollen, dass die Sitzungen um 21:30 Uhr enden, aber das klappt halt nicht immer.
Es war jetzt einigermaßen Ruhe die letzten Monate, keine*r ging früher, bis es im Juli in der letzten Sitzung vor der Sommerpause eine außerordentlich lange Sitzung gab. Normalerweise gehen wir nach der letzten Sitzung vor der Sommerpause noch gemeinsam im Malscher Biergarten etwas essen – das hat nicht funktioniert. In der darauf stattfindenden Sitzung IN der Sommerpause hat dann Gemeinderat Scherer öffentlich angekündigt, dass er die Sitzung um 21:30 Uhr verlassen werde, wenn es wieder länger ginge – schließlich hätten wir das so beschlossen. SO kam es dann auch – mit ihm gingen sein Fraktionsvorsitzender Markus Bechler sowie der ehemalige Kandidat für das Amt des Bürgermeisters, Herr Schmidt von der CDU. Ich verfasste daraufhin folgenden Beitrag bei Facebook (in der Gruppe „Malsch“):
Die Gemeinde hat sich nach diesem Vorfall beim Kommunal- und Prüfungsamt erkundigt, wie denn die rechtliche Situation sei. Dieses antwortete;Das vollständige Schreiben wurde allen Gemeinderäten über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gebracht. Damit war klar: wer früher geht, verstößt, wenn ersie dieden Vorsitzende*n des Gemeinderats nicht vorab informiert hat, gegen die Gemeindeordnung.
Gestern Abend dann die Fortsetzung:
Pünktlich um 21:30 Uhr verließen die oben genannten Herrn erneut die nichtöffentliche Sitzung. Wir baten den Hauptamtsleiter um Auskunft, ob eine Ankündigung vorher erfolgt war – er verneinte dies. Insofern handelt es sich hier um einen eindeutigen, bewussten Verstoß gegen die Gemeindeordnung. Diese sieht für solche Vorfälle vor:
(3) Der Gemeinderat kann einem Bürger, der ohne wichtigen Grund eine ehrenamtliche Tätigkeit ablehnt oder aufgibt, ein Ordnungsgeld bis zu 1000 Euro auferlegen. Das Ordnungsgeld wird nach den Vorschriften des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes beigetrieben. Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf ehrenamtliche Bürgermeister und ehrenamtliche Ortsvorsteher.
Die nächste Sitzung wird eine interessante werden.
Übrigens: ich bin mir sehr wohl bewusst, dass ich aus nichtöffentlicher Sitzung berichte. Aber ich berichte ja nichts inhaltliches, sondern eine Formalia bzw. über einen Verstoß anderer Gemeinderäte gegen die Gemeindeordnung, gegen ihre Anwesenheitspflicht – den niemand zur Kenntnis nehmen kann, weil sie diesen bewussten Verstoß ja nichtöffentlich begehen. Insofern kann ich hier keinen Verstoß meinerseits gegen die Verschwiegenheitspflicht erkennen.