Grüne Familienpolitik

Seit nunmehr 12 Jahren kämpfe ich innerhalb der grünen Partei um eine gerechtere Familienpolitik, die einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen von Frauen, Männern und vor allem Kindern schafft. In einem wegweisenden Urteil hat in diesem Jahr der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Verbesserung der rechtlichen Stellung von ledigen Vätern gegenüber Müttern und geschiedenen Vätern verlangt.

Nun hat die grüne Bundestagsfraktion einen Antrag zur Umsetzung eben dieses Urteils eingebracht. Ich habe diesen Antrag sorgfältig gelesen. Er gefällt mir in weiten Teilen gut, aber es gibt auch Kritikpunkte. Diese Kritikpunkte brechen in meinen Augen den von uns GRÜNEN immer propagierten Kurs des Gender Mainstreamings, weil er einseitig Männer in eine schlechtere Position bringt bzw. einseitig als Verursacher benennt:

Punkt 1 sowie der gesamte Antrag räumt Vätern keine Möglichkeit ein, die Vaterschaft einzuklagen. Was hilft ein Klagerecht auf gemeinsame elterliche Sorge, wenn vorher schon die Frau durch einfache Nichtnennung des Vaters jegliche rechtliche Handlungsmöglichkeit des nichtehelichen Vaters aushebeln kann?

Darüber hinaus fehlt die dringend notwendige Einspruchsmöglichkeit gegen eine Freigabe des gemeinsamen Kindes zur Adoption, sofern die Mutter den Namen des Vaters nicht nennt. (wie im Falle Görgülü)

Die Mediation sollte verpflichtend entsprechend dem Cochemer Modell verankert werden.

Wenn das Kind ein eigenständiges Recht auf Übernahme und Ausübung der elterlichen Sorge durch beide Eltern haben soll, dann muss es auch einen unabhängigen, eigenen Anwalt haben.

Der Gewaltschutz sollte vor allem für Kinder explizit benannt werden, weil Kinder zur Hälfte Opfer von Gewalt durch Frauen werden. Natürlich ist der Schutz von allen im Verfahren Beteiligten zu gewähren.

Der Teil mit dem Unterhaltsvorschussgesetz benennt einseitig Männer als Unterhaltsschuldner, obwohl prozentual mehr Frauen unterhaltssäumig sind. Selbst wenn man das nicht annähme, gibt es genügend Fälle, um hier beide Geschlechter zu benennen. Das nicht zu tun, ist fahrlässig, falsch und politisch ein Skandal. Darüber hinaus verkennt dieser Teil, dass selbst bei massiver Sanktionsandrohung und Einschaltung auch privater Inkassounternehmen nur bis ca 1/3 aller Unterhaltsvorschussbeträge rückholbar (ein Beispiel aus Bayern) waren. Dazu gibt es genügend Untersuchungen aus den letzten Jahren. Und es liegt nicht an der Zahlungsunwilligkeit – diese UnterhaltszahlerInnen können schlicht nicht bezahlen. Insofern muss die Einschränkung des Unterhaltsvorschusses auf 72 Monate bzw. max 12. Lebensjahr aufgehoben werden und Unterhaltsvorschuss uneingeschränkt bis zur Vollendung des 25. LJ – analog zur Unterhaltspflicht bei Hartz IV – bezahlt werden.

Schade, dass man die innerparteiliche Fachlichkeit so wenig abruft.

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Klaus W.

Oje…
Nach dem Durchlesen des Antrags komme ich mir nicht wie ein Vater vor (der gottseidank das SR hat), sondern wie ein potentieller Gewalttäter, Kindeswohlgefährder und am Kind desinteressierter Unterhaltsverweigerer, während Mütter geradezu als notleidende, unterdrückte Heilige hingestellt werden. Das hat nach meinem Empfinden schon fast volksverhetzenden Charakter. Offenbar sind Väter die einzige Gruppe auf der so massiv rumgetrampelt werden darf, ohne daß das kritisiert wird.
Naja, immerhin haben Sie die Schieflage erkannt und benannt.

Klaus W.

Nunja, mir ist keine andere soziale Gruppe bekannt, auf der so pauschal rumgetrampelt wird wie auf Vätern. Ich habe das Gefühl, die GRÜNEN haben ein echtes mentales Problem mit Vätern. Woher kommt diese Abwehrhaltung, diese beinharte Kritik an Vätern? Die GRÜNEN, die doch sonst in sehr berechtigter Weise für gleiche Rechte von Menschen eintreten, haben offenbar überhaupt kein Problem bei Vätern mit völlig anderen Maßstäben zu messen. Wäre ich ein Vater ohne Sorgerecht, käme ich mir nach dem Lesen des Antrags vor wie ein Mensch 2. Klasse, der sich für sein Vatersein entschuldigen muß, und dem man ärgerlicherweise mehr Rechte zugestehen muß, weil es eben nicht mehr anders geht. Warum können sich die GRÜNEN nicht zu einem automatischen SR aufraffen? Das gilt in 3/4 aller EU-Staaten, und nicht wenige GRÜNE-Parteien in Europa dürften längst ihren Frieden mit diesem Modell gemacht haben. Ich bin sehr enttäuscht vom Antrag. Er ist eine Minimallösung, nicht an väterlichen Rechten orientiert, und leider auch nicht an denen des Kindes, sondern an den Interessen der Mutter.

Klaus W.

Das es miese Väter gibt, ist ja unbestritten. Miese Mütter gibt es jedoch ebenso. Trotzdem klingt durch den ganzen Antrag hindurch das Lied, nachdem Mütter die besseren Elternteile sind, während Väter pauschal negativ dargestellt werden, die erst einmal zu beweisen haben überhaupt fähige Elternteile zu sein. Das ist definitiv nicht in Ordnung. Sorry für den unflätigen Ausdruck, aber ich find´s zum Kotzen im Jahre 2010 noch derlei Geschlechterkampfparolen lesen zu müssen. Diese pauschale Abwertung von Vätern wird der Realität in keiner Weise gerecht, sondern ist schlichtweg diskriminierend. Der Antrag sollte noch mal durchgegendert werden. Hat man offenbar (bewußt) vergessen…

Nighthawk

Zitat Klaus W.:“Nunja, mir ist keine andere soziale Gruppe bekannt, auf der so pauschal rumgetrampelt wird wie auf Vätern.“

Ooooch, da gibt es schon noch mind. eine soziale Gruppe, auf der noch mehr rumgetrampelt wird. Da können sich Väter noch glücklich schätzen, denn sie haben ja noch eine Daseinsberechtigung. Wenn man mal das Verhältnis zu den Sportschützen betrachtet. Denen wird jede Daseinsberechtigung abgesprochen.
Ich glaube das größte Feindbild für eine/n Grüne/n ist wohl ein Vater der gleichzeitig noch Sportschütze ist.

MFG
Nighthawk (Sportschütze)

Christian Stahl

Das Risiko ist doch annehmbar. Laut einer Zeitung hatten wir in den letzten FÜNFZEHN Jahren 60 Tote bei sogenannten Amokläufen. Das macht im Schnitt 4 pro Jahr. Wenn Sie das jetzt umlegen auf etwa 2 Mio. Legalwaffenbesitzer ist das Risiko, durch eine legale Schusswaffe zu sterben im niegrigen promille Bereich. Durch rauchen zu sterben liegt bei 1/5000. Die Welt ist nunmal nicht sicher. Es gibt ein Restrisiko. Aber ehrlich gesagt ist die Freiheit mir das Wert. Denn daß Sie mit Ihren Vorschlägen den Schützensport begraben würden, brauch ich hier nicht nochmal zu erwähnen.

P.S.: Ich kenne einen noch größeren Albtraum eines Grünen. Einen SUV fahrenden, waffenbesitzenden Vater.

Striedel

Polemische Zwischenfrage zum ersten Kritikpunkt: Fehlt dem Antrag nicht auch eine Klagemöglichkeit, wenn die Frau sich entscheiden sollte, eine Abtreibung vornehmen zu lassen? Denn was nützt das Klagerecht auf gemeinsame elterliche Sorge, wenn vorher schon die Frau durch Abtreibung jegliche Handlungsmöglichkeit des Vaters aushebeln kann?

Im Ernst: ich halte das für eine Problematik, die nicht vollends aufzulösen ist. Einerseits denke ich, jede Frau sollte das Recht haben, Auskunft über ihre Sexualpartner zu verweigern. Andererseits ist es ungerecht, dass dieses Recht für Männer bei Vaterschaftsfeststellungen nicht gilt. (Das liegt glaube ich auch am Unterhaltsrecht und daran, dass der Staat sprich die Allgemeinheit keine Lust hat für die unehelichen Kinder der Leute aufzukommen)

In diesem Zusammenhang frage ich mich aber auch: mit welchem Recht sollte der nicht genannte Vater klagen können? Und sollte dieses Recht ausschließlich aus der genetischen Abstammung abgeleitet werden? Ich finde es problematisch, dass die Vorstellung, ein Kind brauche unbedingt Mutter und Vater – und am besten die leibliche Mutter und den leiblichen Vater -, plötzlich als unhinterfragte Wahrheit zementiert wird. Damit werden nicht nur alle anderen Familienformen abgewertet, es wird auch suggeriert, eine soziale Elternschaft sei der genetischen Abstammung nicht ebenbürtig.

Aber noch eine ganz andere Frage: ist eigentlich eine Verjährungsfrist vorgesehen, nach der der Vater (also jetzt der, dessen Name bekannt ist) das Sorgerecht nicht mehr beantragen kann?