Jugendvertretung in Malsch

Wir haben am Dienstag, den 8. Mai 2018, als Fraktion BfU/Grüne folgenden Antrag an den Gemeinderat gestellt:

Die Fraktion BfU/Grüne im Rat der Gemeinde Malsch stellt folgenden Fraktionsantrag

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Verwaltung der Gemeinde soll bis nach der Sommerpause 2018 eine Konzept für die Wieder-Einsetzung einer angemessenen Jugendvertretung in Malsch vorlegen.

Begründung:

Es werden in diesem Jahr 2 Jahre, dass die Gemeinde Malsch keine der Gemeindeordnung entsprechende Jungendvertretung mehr hat. Zur Erinnerung:

in §41 der Gemeindeordnung steht:

Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.

Nachdem im Jahr 2016 die von der Verwaltung eingesetzte Gruppe JIM, Jugend in Malsch als Ersatz des Jugendgemeinderats installiert wurde, ist diese Gruppierung durch den Wegzug der wichtigsten Protagonisten nicht mehr präsent, die Jugendlichen haben auf Gemeindeebene keine Repräsentanz. Dadurch bleibt insbesondere das in Satz 3 des §41 Gemeindeordnung vorgesehene Beteiligungsrecht:

In der Geschäftsordnung ist die Beteiligung von Mitgliedern der Jugendvertretung an den Sitzungen des Gemeinderats in Jugendangelegenheiten zu regeln; insbesondere sind ein Rederecht, ein Anhörungsrecht und ein Antragsrecht vorzusehen.

unerfüllt.

Durch den Wegfall der vorgeschriebenen Jugendvertretung ist bspw. das neue Jugendzentrum bzw. der Umzug von der Villa ins neue Familienzentrum komplett ohne Beteiligung der Malscher Jugendlichen vonstatten gegangen. Dieser unhaltbare Zustand währt nun schon 2 Jahre, Bürgermeister und Hauptamtsleiter versprechen zwar bei Nachfrage immer wieder Abhilfe – bis heute fehlt allerdings ein Konzept geschweige denn über Absichtsbekundungen hinausgehende Aktivitäten. Um diesen rechtlich nicht haltbaren Zustand zu beenden, bedarf es nun leider eines förmlichen Antrags.

BfU/Grüne haben immer wieder auf diesen Umstand hingewiesen, zuletzt in den Haushaltsberatungen Finanzmittel für eine Onlinewahl beantragt und durchsetzen können. Trotzdem ist bislang nichts weiter geschehen. Daher ist es wohl unabdingbar, dass der Gemeinderat die Verwaltung förmlich beauftragt, wieder eine der Gemeindeordnung konforme Jungendvertretung zu installieren.

Ergänzend sei beispielhaft auf die Nachbargemeinde, die Große Kreisstadt Ettlingen verwiesen: auch dort (und in anderen Gemeinden ebenfalls) hatte man ähnliche Probleme wie hier in Malsch: wenige Kandidat*innen, geringe Wahlbeteiligung. Der aktuelle Ettlinger Jugendgemeinderat wurde mit einer Wahlbeteiligung von rund 30% gewählt – wenn man den BNN glauben darf. Es gibt also Wege aus der sich selbst erfüllenden Prophezeiung der desinteressierten Jugend. Wir regen daher darüber hinaus erneut an, sich in dieser Frage kompetent beraten zu lassen, anstatt aus dem Bauch heraus zu agieren.

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