Mitmachpartei

Sind die Piraten die einzige „Mitmachpartei“? Oder sind sie schlicht die, die alles anders machen. Also, die sagen, dass sie…

Aber ich will nicht über Piraten reden, sondern darüber, ob man und wie man bei uns Grünen mitmachen kann:

Strukturell gibt es bei uns 4 vertikale Ebenen – Bundesverband, Landesverband, Kreisverband, Ortsverband.  Horizontal gibt es auf Bundes-, Landesarbeitsgemeinschaften, in den größeren bzw. den städitischen Kreisverbänden bilden sich oft Themenarbeitsgruppen – am Beispiel des KV Karlsruhe: Klima, Frauen, Lesben und Schwule, Verkehr, Familie.  Die grüne Jugend ist ähnlich strukturiert, allerdings gibt es dort keine Ortsverbände. Jede Ebene bietet eigene Mitwirkungsmöglichkeiten. Orts- und Kreisverbandssitzungen sind öffentlich, jeder kann hingehen und mitreden, nur Mitglieder sind stimmberechtigt. Landesdelegiertenversammlungen sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt – teilweise basieren sie auf Delegiertensystemen (Baden-Württemberg), teilweise als Landesmitgliederversammlungen. Das ist auch abhängig von der Größe. Die Bundesversammlungen sind ebenfalls öffentlich, Mitglieder werden dorthin delegiert.

Wie kann man bei uns mitmachen?

Orts/Kreisebene

Alle Mitgliederversammlungen sind öffentlich, es kann mitdiskutiert werden. Alle AGen sind in der Mitarbeit ebenfalls öffentlich – in aller Regel. Jedes Mitglied kann alleine einen Beschlussantrag beliebigen Inhalts zur MV stellen.  So habe ich selbst schon Anträge an MVs zur Abstimmung gestellt, die dann in Landespolititk gemündet haben (Koalitionsaussage 2006).  Die Wahllisten zur Kommunalwahl stehen auch Nichtmitgliedern offen. Diese MVs beschließen eventuelle Wahlprogramme auf der kommunalen Ebene, stellen Anträge zu Landesdelegiertenkonferenzen oder Bundesdelegiertenkonferenzen und entsenden Delegierte (Mitglieder) dorthin. Vorstandssitzungen sind in der Regel mitgliederöffentlich.

Landesebene

Je nach Landesverband gibt es Landesdelegiertenversammlungen oder Landesmitgliederversammlungen. An diese Versammlungen sind 10 Mitglieder aus dem Landesverband gemeinsam oder ein Kreisverband antragsberechtigt. Es gibt Landesarbeitsgemeinschaftenzu einer ganzen Reihe von Themen, am Beispiel Baden-Württemberg:

Hinzu kommen Unterarbeitsgruppen zu Detailfragen, bspw. zur Netzpolitik als UAG der LAG Demokratie, Recht, Inneres und Migration.

Diese Landesarbeitsgemeinschaften sind öffentlich. Jede_r, der sich thematisch interessiert, kann dort mitmachen und Einfluss nehmen. In diesen Arbeitsgemeinschaften wird auf fachlicher Ebene gearbeitet, die zuständigen Abgeordneten oder ihre Mitarbeiter sind in der Regel anwesend und arbeiten mit. Hier kann man direkt an Themen debattieren. Zusammen mit dem Vorstand und der Fraktion erstellen die Landesarbeitsgemeinshaften auch das Wahlprogramm bzw. liefern Texte dafür. Die Landesarbeitsgemeinschaften delegieren aus ihrer Mitte heraus Mitglieder zu den Bundesarbeitsgemeinschaften.

Wahlprogramm und programmatische Aussagen zu Einzelpunkten werden auf der Landesdelegiertenkonferenz oder Landesmitgliederverammlung entschieden. Dazu reicht der Vorstand einen Vorschlag ein, Änderungsanträge von jeweils mindestens 10 Mitgliedern können dazu eingereicht werden, KVs und OVs und LAGen etc. sind natürlich ebenfalls antragsberechtigt. Man kann alles ändern, sogar sogenannte Globalalternativen für ganze Abschnitte versuchen durchzubringen – was schon mal geschieht. Selbstverständlich können auch Änderungsanträge geändert werden. Eine Antragskommision entscheidet zusammen mit den Antragstellern, wie mit dem Antrag zu verfahren ist, im Streitfall wird ein Antrag von der Versammlung abgestimmt werden.
Die LDKen oder LMVen stellen die jeweiligen Wahllisten (je nach Wahlsystem) für Landtagswahlen und Bundestagswahlen auf. Auch hier muss man nicht zwingend Mitglied sein um da rauf zu kommen – ein Vorteil, gewählt zu werden, ist es in aller Regel schon, außer man wäre bspw. der Fachmann/die Fachfrau aus einer Bewegung (Sven Giegold, attac wäre so ein Beispiel bei Europa). Jedes Mitglied kann ebenfalls für die jeweiligen Vorstände und Räte kandidieren. Die LDK/LMV gibt auch jeweils ein Votum für die Europaliste der Bundespartei ab.

Die Bundesebene

Auf der Bundesebene ist man auf den Parteitagen als Delegierter stimmberechtigt. Darüber hinaus gibt es Workshops zu einzelnen Themen, die antragsberechtigt zur BDK sind. Hier hat man als Einzelner wieder Einflussmöglichkeiten. Grundsätzlich antragsberechtigt sind die Orts- und Kreisverbände, die Landesversammlungen bzw. Landesdelegiertenkonferenzen, der Länderrat, der Frauenrat, der Bundesfinanzrat, der Parteirat, die Bundesarbeitsgruppen, der Bundesvorstand, die Landesvorstände, die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben, die allgemeinen Parteiausschüsse gem. § 13 Parteiengesetz auf Landesebene (Landesausschüsse etc.), 20 Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, sowie die Bundesmitgliederversammlung der GRÜ-
NEN JUGEND und der Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND.  Jedes Mitglied hat Rederecht, bei zuviel Wortmeldungen entscheidet die Versammlung über die Anzahl der Redebeiträge (also über einen Verfahrensvorschlag), die Redner werden gelost. Was für Landeswahlprogramme gilt, gilt natürlich auch auf Bundesebene: Antrag einreichen, Antragskommision entscheidet zusammen mit den Antragstellern, wie damit verfahren wird).

Es gibt Mailinglisten der Verbände, es gibt Arbeitsgruppen, die eigene Diskussionsforen haben. Der linke Flügel unterhält eine Homepage sowie eine Debattenliste, es gibt das Wurzelwerk mit Foren, Abstimmungen, Wikis und so weiter. Es gibt Kongresse, Workshops zu Themen, zu denen jedes Mitglied Zugang hat.

Mitarbeiten von der Basis her kann man also auf jede erdenkliche Art und Weise. Wir haben mit dem Wurzelwerk ein noch nicht ganz ausgreiftes Online-Tool, das sich auch für Nichtmitglieder öffnen lässt – hier sind Verbesserungen notwendig. Analoge und digitale Beteiligungsmöglichkeiten gibt es jedoch genügend. Dabei habe ich noch nicht einmal die Möglichkeiten über Infostände, Plakaterieraktionen und so weiter erwähnt. Was man nicht unterschätzen darf, ist jedoch der Zeitaufwand. Ich nehme die grüne Partei als sehr aktiv wahr, allerdings finden viele Diskussionen, vor allem auf Bundesebene, in den LAGen und BAGen auf einem guten fachlichem Niveau statt. Nicht immer kann man einfach so „mitreden“, sondern muss sich einarbeiten – was ja grundsätzlich nicht falsch ist. Fragen stellen ist aber – wie immer und überall – natürlich erlaubt, ja auch gefordert, wenn man Dinge nicht versteht.

Wie in jeder Partei muss man andere von seinen Vorstellungen überzeugen, sich Mehrheiten erargumentieren. Und natürlich ist es oft genug leichter, mit einem Parteifreund vom Orts- oder Kreisverband zu debattieren als mit einer_m Abgeordneten. Aber die Mitmachpartei, die sind wir Grünen. Auf allen Ebenen. Offen für Einflüsse von außen, aber auch mit hoher Expertise. Und nicht immer leicht zu überzeugen.

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Michael Gwosdz

Kleine Korrektur zur Frage, wer auf Landesmitgliederversammlungen antragsberechtigt ist: in Hamburg braucht es für einen Antrag keine zehn Mitglieder, jedes einzelne Mitglied ist antragsberechtigt. Stimmberechtigt sowieso. Dies übrigens unabhängig vom Alter und von der Staatsangehörigkeit.

Timothy Simms

Schöne Zusammenstellung. Ich glaube auch, dass wir „Mitmachen“ etwas anders verstehen als die Piraten. Bei den Piraten scheint mir das „Mitentscheiden“ im Sinne eines Abstimmens im Zentrum zu stehen (zumindest mein Eindruck von Liquid Feedback und diversen Parteitagen), bei den Grünen ist es doch eher ein Debattieren und das Ringen um Positionen, die innerhalb der Partei breit getragen werden können – mit Änderungsanträgen zu Änderungsanträgen, die aber meist nicht abgestimmt werden, sondern oft in eine Verhandlungslösung münden.

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[…] an die BDK – mit 20 Unterstützer_innen zusammen – ein sehr niedriges Quorum. Ich hatte an dieser Stelle mal erklärt, wie das bei uns […]

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[…] finde unser grünes System zwar weitgehend gut, finde aber auch da viel verbesserungswürdiges und manch basisdemokratischen Verlust. Wer als […]