Im vorherigen Beitrag hatte ich beschrieben, dass ich bei Facebook und Twitter wegen eines satirischen Beitrags gesperrt war, der sehr deutlich die Stimmung für Lynchjustiz gegenüber Asylbewerber*innen und Menschen, die sich für Asyl als Menschenrecht einsetzen, beschreibt – vor allem wenn ein (vermeintlicher) Asylbewerber*in eine Straftat begangen hat. Vor allem wenn es um Straftaten mit einer sexuellen Konnotation geht oder aber um Gewalt. Verteidigt man dann in Diskussionen in den sozialen Medien oder Zeitungskommentarspalten, dann bekommt man nicht nur sinngemäße solche Sätze zu hören
Pakt die Gewehre aus, wir rotten sie alle aus
sondern dem Verteidiger wünscht man oft noch, man möge dieselbe Straftat erleiden, damit man beurteilen könne, wie es denn so sei, wenn man vergewaltigt würde. Oder die Ehefrau, die Tochter möge vergewaltigt werden.
Ich wurde gesperrt – bei Twitter wurde offensichtlich mein Account gekickt und bei Facebook nach 7 Tagen wieder geöffnet.
Während meiner Sperrung wurde die schreckliche Mehrfachvergewaltigung eines 8-jährigen Jungen in Freiburg aufgedeckt, der von seiner Mutter und ihrem Lebensgefährten Pädosexuellen (nicht Pädopohilen) angeboten wurde und die damit ihren Lebensunterhalt finanzierten. Die Berichte darüber wurden auch in Facebook geteilt und so konnte ich Berichte darüber lesen, aber nicht kommentieren. Als der Account wieder frei war, habe ich zwei Kommentare unter einem Artikel von KA-Insider gemeldet, die ihren Account bei Facebook wie viele andere ja weder pflegen noch moderieren:
Diese Mordphantasien sind ernst gemeint – im Gegensatz zu meinem zynischen Blick auf rechte Mordphantasien. Würde ich unter dem Beitrag was von Rechtsstaat und Menschenrechten auch für Menschen, die Kinder vergewaltigen schriebe, würde man vermutlich auch schreiben, dass man mich mit an die Wand stellen solle etc. pp. Nicht dass diese Tat zu verteidigen wäre – aber nichtsdestotrotz solltet auch der schlimmste Täter eine rechtsstaatlichen Verfahren unterworfen werden und entsprechend verurteilt werden – aber es müssen alle Umstände beleuchtet werden. In diesem Fall auch die Umstände, die dazu geführt haben, dass der Lebensgefährte der Mutter, der eigentlich ein Kontaktverbot mit Kindern hatte, dort ohne weiteres, mit Wissen des Jugendamtes, wohnen durfte. Der Staat darf nicht rachsüchtig sein – und Informationen gibt es keine, wenn man Menschen tötet.
Die Antwort von Facebook:
Offensichtlich ist man auf einem Auge blind. KA-Insider löscht nicht, Facebook löscht nicht, sperrt nicht, die Hassrede bleibt weiterhin im Netz, für alle sichtbar.
Ich verstehe es nicht. Weder die Kriterien, nach denen die Konzerne vorgehen, noch die Reaktionen. Insofern ist offensichtlich nicht nur das NetzDG mehr als kritikwürdig, sondern auch die Durchführung der Betreiber der Sozialen Netze. Vor allem ist sie das, was schon früh in der Kritik als Argument auftauchte: Willkür ist Tür und Tor geöffnet.
Na Rupp, liebst du die Täter wieder mal mehr als die Opfer? Du bist echt krank.
Danke für den Beleg meiner These