Der BGH hat geurteilt: Wer Fremde zukünftig ohne Kontrolle ins Internet lässt, haftet für das, was diese dort treiben. Salopp gesagt. Das ist fatal. Denn damit sind Freifunkprojekte in Gefahr – die oftmals Lücken in der Versorgung mit Zugang zum Breitbandnetz schließen können, die anders nicht zu schließen sind.
Das Problem liegt offenbar an der Anonymität. Dies ist ein gewichtiges Argument, denn wenn man pauschal die bspw. von der CDU immer wieder gewählte Floskel des „rechtsfreien Raums“, den es „nicht geben dürfe“ wegwischt mit dem Argument, die Gesetze würden auch im Internet gelten. Das ist solange richtig, wie man im Bedarfsfall nachweisen kann, wer was tut im Netz. Wenn es Menschen gibt, die Handlungen im virtuellen Raum ausführen, die Gesetze brechen – abseits der Frage nach der Sinnhaftigkeit mancher Gesetze – so muss der/die TäterIn ausfindig zu machen sein. Wie im Real Life wie man so schön sagt. Nicht grundsätzlich im Voraus, also präventiv, sondern bei oder nach begangener Tat. Das heißt, über den Zugang muss nachvollziehbar sein, wer da grad online ist. Für mich zunächst mal nachvollziehbar. Im „richtigen Leben“ macht man das ja genauso – zumindest bei uns: man kommt auf die Welt, wird registriert, in eine Datei aufgenommen und heutzutage bekommt ja schon mit der Geburt seine Steuer-ID – und ist im Fall der Fälle identifizierbar. Denn es besteht eine Ausweispflicht, allerdings keine Mitführpflicht des Personalausweises. Und das wird in den unterschiedlichen Ländern unterschiedlich gehandhabt.
Allerdings ist in meinen Augen der Zugang zum Internet via Breitband ein Grundrecht, dass der Staat notfalls erfüllen muss. Wo er es nicht schafft, ist Selbsthilfe notwendig und selbstverständlich – es gibt unzählbare private Initiativen, die die Arbeit des Staates da erledigen, wo er nicht kann oder will. Mein eigenes Projekt Schulpakete ist ein Beispiel dafür. Und ähnlich ist es mit Breitbandzugang. Abseits der von der Kanzlerin erkannten Problematik „Zugang in ländlichen Gebieten“, finden sich doch auch andere Hindernisse. Der profanste ist Geld. Es gibt Menschen, die können sich entweder einen Zugang nicht leisten oder bekommen keinen. Aber gerade die, die ihn dann am dringendsten benötigen, bekommen ihn nicht. Schlimmer noch, sie bekommen ihn auch nicht bezahlt. Man mag in dem verlinkten Urteil mit Recht kritisieren, dass die Dame auch noch den EDV-Kurs wollte, aber PC und Netzzugang sollten dazu gehören, wenn man möchte, dass sie Gelegenheit hat, sich zu bewerben. Dass sie sich leichter tut, wenn sie frei darüber entscheiden kann, wann sie im Netz unterwegs ist und nach Stellen sucht. Weil Stellensuche auch Arbeit ist und man auch für den Frust, der mit dem Nichtfinden von passenden Stellen einhergeht, gewappnet sein muss und vielleicht auch gerne in aller Stille auf eine Absage hin „Scheiße“ rufen möchte – in der Stadtbibiliothek schlicht unmöglich.
Das Internet und seine Nutzung stellt uns vor eine Reihe neuer Aufgaben. Sie mit den Regeln des Offline-Lebens zu beantworten ist schlicht naiv. Das fängt beim Jugendmedienstaatsvertrag an, wo man meint, man könne Webseiten zu bestimmten Uhrzeiten abschalten lassen, wo doch überall auf der Welt unterschiedliche Zeiten herrschen bis hin zu der Idee, man könne mit Stoppschildern den Zugriff auf Seiten einschränken. Es bedarf neuer Antworten. Selbstregulierung könnte die Lösung sein. Netzwerk“karten“, die eindeutig identifizierbar sein können – als eine Art Ausweis. Internetpolizei. Overheadaccounts. Die größte Herausforderung ist diejenige, freien Zugang zu gewähren ohne dabei aus den Augen zu verlieren, dass Anonymität so überhand nimmt, dass eine Strafverfolgung im Bedarfsfall nicht mehr möglich ist. Bei allem Verständnis nach dem Wunsch und dem Bedarf der Anonymität. Aber an Anarchie als Staatsform glaube ich schon lange nicht mehr. Denn es gibt Menschen, die diese Anonymität ausnutzen. Die Balance zwischen dem Wunsch nach größtmöglicher Freiheit und bestmöglichem Schutz – sie Bedarf im Netz neuer Antworten.