Jetzt geht's los – Verfahren gegen die Platzverweise

Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe wegen rechtswidrig erteilter Platzverweise

Am Montag, den 28. Juni 2010, findet um 9.00 Uhr im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, Röntgenstr.2a, 3.OG, Sitzungssaal 3, eine Verhandlung statt, mit der die Rechtswidrigkeit von 4 verschiedenen Platzverweisen festgestellt werden soll, die im Jahre 2009 bei politischen Versammlungen erteilt worden sind.

Dabei geht es um drei Platzverweise, die während der Versammlung der Friedens- und Antikriegsbewegung anlässlich des Bundeswehr-Karriere-Trucks am 30.6.2009 erteilt wurden, und um einen Platzverweis während der antifaschistischen Versammlung des Antifaschistischen Aktionskomitees und der Gewerkschaft gegen den geplanten Nazi-Flashmob für den Hitlerstellvertreter Rudolf Heß am 17.8.2009 ebenfalls am Marktplatz in Karlsruhe. Ebenfalls betroffen war ich als Bundestagskandidat der GRÜNEN, nachdem ich mich lediglich erkundigt hatte, warum die Polizei grundlos Platzverweise erteilt, und sich dabei nicht gleich abwimmeln ließ.

Mit den Fortsetzungsklagen soll jetzt die Rechtswidrigkeit des polizeilichen Handelns festgestellt werden, da ein Rehabilitationsinteresse der Betroffenen und außerdem Wiederholungsgefahr besteht.

Im Vorgriff auf das geplante neue Landesversammlungsgesetz in Baden-Württemberg wurden seit Anfang 2009 (nicht nur) in Karlsruhe etliche Maßnahmen ergriffen, die die Versammlungsfreiheit einschränken, das elementare Grundrecht der kollektiven Meinungsfreiheit in einer Demokratie.

Dazu gehört z.B. eine Flut von immer mehr und immer neuen Auflagen bei Versammlungen, deren bereits geringfügige Nichtbeachtung dazu verwendet wird, strafrechtliche Schritte gegen die Versammlungsleiter einzuleiten.

Außerdem wurden anlässlich von etlichen Versammlungen und Protestveranstaltungen ohne jeden Anlass eine Vielzahl von Platzverweisen erteilt. Die Platzverweise wurden überwiegend an jüngere Menschen erteilt, die nach Ansicht der zuständigen Polizeibeamten „bekannt“ seien, und nach Auffassung dieser Beamten einer angeblichen „Hausbesetzerszene“ zuzuordnen wären, bzw. sich nur in Nähe von jemand aufhielten, der oder die angeblich so einer Szene zuzuordnen sei.

Nach Auskunft der zuständigen Polizeibehörde und des zuständigen Einsatzleiters heißt es jeweils, die Platzverweise seien notwendig gewesen zur Abwehr einer bevorstehenden Gefahr bzw. Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Platzverweise wurden idR auf § 27a Abs.1 PolG Ba-Wü gestützt.

Mit den Platzverweisen wurde eine Vielzahl von Personen an der Teilnahme bei diesen Versammlungen gehindert und somit an der Ausübung ihrer durch das Grundgesetz garantierten Grundrechte. Viele der Betroffenen haben sich nur nicht dagegen gewehrt, da sie die Kosten oder mögliche sonstige Nachteile scheuten.

Die Praxis der Platzverweise, die bei Nichtbeachtung auch noch gebührenpflichtige Gewahrsamnahmen nach sich ziehen, wie die Praxis zeigt, steht nach Auffassung der KlägerInnen im Gegensatz zu der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit aus Art 8 GG.

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Bernd Eckenfels

Die Karlsruher Mentalität zeigt sich auch in dieser gruseligen „Karlsruhe handelt“ Aktion. Man kann ja schon bei problemen flexibel reagieren, aber damit Werbung zu machen als wäre man Mr. Zero-tolerance persönlich ist schon heftig. Mal ganz abgesehen davon, dass die „betroffenen“ sicher nicht reumütig sind wenn man sie so behandelt.

http://www.karlsruhe-handelt.de

Gruss
Bernd