Silvester 2016 in Köln ist vorbei. Die gute Nachricht ist:
Die Vorfälle des Vorjahres haben sich nicht wiederholt.
Liest man überall.
Dafür hat es andere, nicht minder besorgniserregende gegeben.
Kann man abwägen, was man zulässt: Rassismus und Sexismus? Oder muss man dann einen solchen Platz wie die Kölner Domplatte sperren – wenn man die Sicherheit nicht mehr gewährleisten kann.
Die Nachrichtenlage hat sich über den Tag verändert.
Laut Polizei ist eine Gruppe von 120 dieser Leute aus Düsseldorf mit dem Zug gekommen. Nun werden die Personalien überprüft, am Vorder- und Hinterausgang des Hauptbahnhofs.
Die Selektion wird schon in diesem Artikel beschrieben und das ist bis heute Abend gleich geblieben.
Gleiche Zeitung, 2 Stunden später:
Rund tausend junge Männer vornehmlich aus dem nordafrikanischen Raum wurden dem Polizeipräsidenten zufolge im Kölner Hauptbahnhof und am Deutzer Bahnhof abgefangen.
In den sozialen Medien heißt es zwischenzeitlich, dass eine „hohe dreistellige Zahl“ an Nordafrikanern angereist wäre.
Nach allem, was ich lese, hier, hier und hier zum Beispiel geben ein ziemlich klares Bild. Zunächst muss man aber daran denken, dass die Polizei ja grundsätzlich kein Interesse daran hat, eigene Fehler oder eigenes Fehlverhalten zuzugeben – und tut das auch nicht, bis hin zur Lüge. Offensichtlich gab es also eine Gruppe von ca. 120 Männern aus Nordafrika, die in einer Gruppe angereist sind. Bei ihnen hat man eine Grundaggressivität festgestellt und auch Alkoholkonsum. Eine Gruppe von 120 Personen lässt sich isolieren und gezielt entweder abreisen lassen oder festnehmen – das macht man bei Demonstrationen ja auch.
Die Polizei hat aber rund 1000 Menschen kontrolliert – und das offensichtlich gezielt.
Und sie hat schon in den Zügen kontrolliert – und gezielt Nordafrikaner von der Reise abgehalten oder zum Umdrehen bewegt.
Die Feststellungen, die jetzt getroffen werden, dass, wenn mehr als ein Kriterium auf die Auswahl zutrifft als nur das Aussehen, es kein „Racial Profiling“ mehr wäre, ist etwas hanebüchen.
Als Racial Profiling (auch „ethnisches Profiling“ genannt) bezeichnet man ein häufig auf Stereotypen und äußerlichen Merkmalen basierendes Agieren von Polizei-, Sicherheits-, Einwanderungs- und Zollbeamten, nach dem eine Person anhand von Kriterien wie „Rasse“, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder nationaler Herkunft als verdächtig eingeschätzt wird und nicht anhand von konkreten Verdachtsmomenten gegen die Person. Der Ausdruck entstammt der US-amerikanischen Kriminalistik.
Wichtig ist wohl, dass man auf der Basis der Erkenntnis, dass 140 Personen in einer Gruppe anreisen, schon in den Zügen Männer anhand sterotyper Merkmale zur Umkehr bewegt hat – ohne konkreten Verdachtsmoment – und weitere mehrere hundert Personen eingekesselt hat und ebenfalls kontrolliert hat -auf der Basis von vermuteter ethnischer Gemeinsamkeit.
Der Grund für dieses Vorgehen sind die Vorfälle von Silvester 2015.
Es gibt keine Berichte, dass alle kontrollierten Personen im letzten Jahr dabei waren – das wäre ein konkreter Grund für eine Einzelkontrolle. Es gibt keine Berichte, dass man junge, weiße Männer festgesetzt hätte – mir kann kein Mensch erzählen, dass es da nicht auch aggressive und betrunkene darunter gegeben hätte. Und es gibt keine Berichte über Randale im Polizeikessel.
…hab ich heute getwittert.
Man kann also davon ausgehen, dass die Polizei das verbotene „Racial Profiling“ angewandt hat – als einziges Kriterium wurde die äußerliche Ähnlichkeit auf den vermuteten Täterkreis benannt. Auch anhand der Begründung, die die taz erfahren hat:
„Wir kennen die Klientel aus unserem Polizeialltag.“
Hinzu kommt, dass die Ereignisse des letzten Silvesters von Rechten ziemlich aufgebauscht wurde und sich wohl nie klären wird, wie viele Übergriffe (und von wem) es tatsächlich gegeben hat. Hinzu kommt, dass die Polizei ein Problem mit Rassismus hat.
Am Ende steht im Raum, dass es möglicherweise „genau so schlimm geworden wäre wie im letzten Jahr“. Im letzten Jahr, dazu gibt es ausreichend Berichte, war viel zu wenig Polizei vor Ort, hat die Polizei teilweise nicht eingegriffen, teilweise bewusst weggehört und -gesehen. Sie war überfordert, hat einen rechtsfreien Raum zugelassen, den Einsatz schlecht geplant, die Züge aufgehalten und so einen Riesenstau im Bahnhofsbereich verursacht.
Das darf als Legende gewertet werden, um den Rassismus zu legitimieren – es war viel mehr Polizei vor Ort.
Was hätte man tun können – so die immer wieder gestellte Frage heute.
Vor Ort sein, mit ausreichend Kräften, ansprechbar, im konkreten Fall eingreifen, verhaften, Platzverweis erteilen. Das ist nicht ganz so einfach wie 1000 Leute, die einem bestimmten Phänotyp angehören, einzukesseln – entspräche aber unserer Verfassung. In Deutschland gibt es keine explizite juristische Regelung, aber einzelne Urteile, die die Praxis verbieten. Wenn man die Sicherheit auf dem Platz nicht garantieren kann – dann muss man ihn sperren.
Was bleibt ist die Erkenntnis, dass nun sehr, sehr viele Menschen diese rassistische Praxis goutieren und verteidigen. Weil ähnliche Zustände – aufgebauscht – wie ein Jahr zuvor verhindert wurden. ABer kollektive Zuschreibungen für ganze Gruppen von Menschen widersprechen dem Rechtsstaat, dem Grundgesetz, internationalen Regeln. Sie negieren, dass jeder ein eigenständiges Wesen ist, das über seine Gruppenzugehörigkeit oder seine mit dem Aussehen verbundene, unterstellte „Kultur“ hinauswächst.
Dass meine Expartei hier besonders versagt, ist bitter – aber fast zu erwarten gewesen. Simone Peter, die als einzige noch klare Worte fand, wurde über den Tag zurechtgestutzt und musste zurückrudern.
In meinen Augen ist an Silvester jetzt zum zweiten Mal etwas im großen Rahmen passiert, was nicht hätte passieren dürfen. Das erste Mal ein rechtsfreier Raum, der unsägliche Taten ermöglichte. Im zweiten Fall wurde der Artikel 3 des Grundgesetzes verletzt:
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden
Die wenigen, die diesen Artikel und die Rechte für den einzelnen Menschen ableiten, werden beschimpft, als Ideologen bezeichnet, der Naivität oder Unwissenheit über polizeiliche Gefahrenabwehr bezichtigt. Ich wäre froh, wenn sich diese Menschen mit der gleichen Intensität für unsere Grundrechte einsetzen würden.
Leider wieder ein Artikel, der aufzeigt, wie tief Rassismus in dieser Gesellschaft verankert ist,
[…] skandalisiert. Bestes Beispiel sind die Vorkommnisse von Köln, die jetzt dazu geführt haben, dass Racial Profiling, eigentlich verboten, nicht nur praktiziert wurde, sondern auch noch verteidigt wird. Die […]