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Soll man Querdenken Versammlungen verbieten?

Angesichts der zunehmenden öffentlichen Wahrnehmung der permanenten Vergleiche von Querdenken-Aktivist:innen mit Personen wie Anne Frank oder aktuell Sophie Scholl , angesichts immer wieder aus dem Ruder laufenden Demonstrationen wie in Leipzig am 2.11.20 oder der Kundgebung am letzten Donnerstag in Karlsruhe, bei dem Demonstrant:innen in die befriedete Zone des Bundesverfassungsgerichts gelangten, angesichts der Unfähigkeit und des Unwillens der Polizei (über den allerdings so gut wie niemand spricht), Auflagen wie Hygienemaßnahmen nicht nur anzuordnen, sondern auch durchzusetzen und die Überschreitung dann auch zu bestrafen, werden Stimmen lauter, die die Querdenkenversammlungen generell verbieten möchten. Angeregt vom Twitterthread eines Journalisten der Frankfurter Rundschau

und meiner kurzen Antwort auf ihn möchte ich hier gerne nochmal niederschreiben, was mich dabei bewegt.

Ja, ich kenne den Zorn. Den Zorn, bei dem man sich fragt, warum denn dieser ganze Mist nicht einfach verboten wird. Die Vergleiche sind ja auch wirklich unerträglich, vor allem, wenn sie noch so vorgetragen werden – und in der Reaktion auf direkte Kritik dann auch noch so wie hier enden:

Aber Verbote sind keine Lösungen. Das Recht sich zu versammeln ist ein hohes Gut.:

 Alle Bürger:innen haben das Recht, sich „ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“ (Art. 8 GG). Für Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel gilt nach dem Versammlungsgesetz zusätzlich: Sie müssen bei der Ordnungsbehörde (Polizei) angemeldet werden und die Demonstrationsteilnehmer dürfen sich nicht uniformieren oder vermummen. Gegen das polizeiliche Verbot einer Demonstration können Rechtsmittel eingelegt werden.

Spontanversammlungen aus einem aktuellem Anlass, die nach herrschender Meinung ohne Frist erfolgen können, sind ebenfalls möglich.

Um den Querdenkerkundgebungen Herr zu werden, gibt es aber im Versammlungsrecht ausreichend Mittel. Es liegt am Ende in der Durchsetzung. Das konnten wir nicht nur in Leipzig oder Berlin beobachten, sondern auch in Karlsruhe und an jedem anderen Ort, an denen Querdenken bislang demonstriert oder Kundgebungen organisiert hat: die  Auflagen, Maske zu tragen oder ausreichend Abstand zu halten, wird nicht eingehalten und die Polizei schreitet nicht oder erst sehr spät ein. Oft genug auch, weil zu wenige Polizeibeamte vor Ort sind. Es gibt viele Aufforderungen, obwohl von Anfang an klar ist, dass dies alles nicht passieren wird. Und wenn reagiert wird, hat die Übertretung der Auflagen weder für den:die Veranstalter:in keine Konsequenzen.

Man kann die Versammlung personell begrenzen. Dazu muss man eben auch am Ende den Platz, an der das alle staattfindet, begrenzen. Man kann Demonstrationszüge untersagen und kann auf stationäre Kundgebungen beschränken. Man kann Zugangskontrollen nicht nur von den Ordner:innen durchführen lassen, die eh nur unzuverlässig auf die Auflagen hinweisen, sondern Polizist:innen hinstellen, die jeden, der ohne Maske kommt, gar nicht erst auf die Fläche lassen. Und man kann denen, die ohne Maske ankommen, direkt ein Bußgeld verabreichen. Wenn wie am Donnerstag in Karlsruhe oder gestern in Leipzig und Kaiserslautern geschehen, Demonstranten festgesetzt/eingekesselt werden, dann kann man nicht nur ihre Personalien aufnehmen, sondern ihnen ebenfalls ein Bußgeld auferlegen. All das ist auch gerichtsfest. Man macht sich halt nicht beliebt…..

Tut man das, konsequent und überall, wo diese Leute auftauchen, dann werden wir noch vor Weihnachten keine Querdenkenkundgebungen mehr haben. Und es ist dann auch keine staatliche Schikane, sondern aus Infektionsschutzgründen nachvollziehbar und begründet. Denn jede:r Teilnehmende hat ja die Möglichkeit, die einfachen Auflagen einzuhalten. Und jede:r Veranstaltende die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass auf seiner:ihrer Kundgebung alles richtig läuft, zu sorgen. Mit entsprechenden Ordner:innen.

Schwer? Ja. Machbar? Auch ja.

So bleibt das Recht auf Versammlung erhalten und unangetastet. Der Staat ist nur autoritär in Bezug auf die notwendigen Auflagen. Ansonsten können sie tun und lassen, was im Rahmen der Gesetze möglich ist. Unsinnige Vergleiche, Merkel muss weg-Rufe, Yoga und Lichtheilung, alles ist und bleibt möglich. Mit Maske und Abstand. Nicht mehr – aber auch nicht mehr länger weniger.

Und man spielt den Querdenkern auch nicht in die Hände, die ein Verbot von Kundgebungen und Demonstrationen als Beleg für die diktatorischen Verhältnisse nehmen, in denen wir leben.

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