Sorgerecht

der vorletzte Schritt ist getan. Schon bald können uneheliche Väter beim Familiengericht einen Antrag auf gemeinsame Elterliche Sorge stellen und bekommen es auch, sofern dem Kindeswohl nichts weiter entgegen steht. Ein richtiger, ein wichtiger Schritt – und doch noch nicht genug.

Die grüne Bundestagsfraktion und sie vor allem auch durch die Arbeit der in diesen Fragen sehr gut aufgestellten Katja Dörner haben darüber hinaus in einem Entschließungsantrag die vorhandenen Lücken im jetzigen Gesetzentwurf der Regierung offen gelegt.

Der Antrag sollte beim Jugendamt gestellt werden. Das Jugendamt kann die Mutter informieren udn gleichzeitig eine vernünftige Beratung anbieten. Gleichzeitig müssten Jugendämteraber endlich kontrolliert werden, ob sie ihre Rolle neutral wahrnehmen. Eine Beratung für antragstellende Väter gehört da natürlich dazu. Ohne die Schaffung einer solchen Infrastruktur ist das dann zwar niederschwelliger, allerdings ist die Neutralität nicht gewährleistet.

Die Widerspruchsfrist von 6 Wochen für die Mutter sollte länger und flexibler gehandhabt werden.  Eine Hemmung während der Mutteschutzfrist (8 Wochen nach der Geburt) gehört dazu. 14 Tage mehr können hilfreich sein.

Konflikte sollen verstärkt durch Beratungs- und Mediationsangebote gelöst werden. Eine Mediationspflicht von mindestens 5 Stunden scheint mir allerdings angemessen zu sein. Konflikte lassen sich unter professioneller, guter Anleitung oft entschärfen.
In der taz erschienen dazu drei Artikel, eine Beschreibung, ein Pro– und ein Kontraartikel. Der Kontraartikel von Isabel Lott hat mich dazu motiviert, dazu zu bloggen. Sie zeichnet das Bild des ignoranten Vaters und hat natürlich passende Beispiele für die Männer, die sich ja grundsätzlich seltenst um ihren Nachwuchs kümmern wollen:

über unzuverlässige Väter, die Termine mit den Kindern absagten, weil sie lieber ins Kino gingen, oder den Unterhalt nicht bezahlten, weil ihre zwei Motorräder so teuer waren

Seit 1999 treibe ich mich im Internet in sogenannten „Scheidungsforen“ herum. Grund waren eine äußerst strittige Sorgerechtsstreiterei zu Beginn, dazu Hilfe suchen und Unterhaltsstreitereien mit der Mutter meiner Kinder. Fachliche und emotionales Unterstützung – die ich von Frauen wie Männern erfahren habe. Ich kenne diese Materie durch und durch, ich kenne Geschichten von treulosen und ignoranten Vätern – und solche von umgangsverweigernden Müttern. Aber es gibt auch jeweils die Gegenseite dazu und oft genug ist das, was erzählt wird, nur die halbe Wahrheit.
So wie es beschrieben ist, sind das auch heutzutage schon  Gründe für eine Aufhebung der gemeinsame Sorge. Schwerer wiegt in den Augen von Frau Lott offenbar die Sorge, dass sich
One-Night-Stands und Kurzaffären, also fremde Männer
in das Leben einer Frau einmischen können. Liebe Frau Lott, bei gemeinsamer elterlicher Sorge geht es um „das Leben einer Frau“ nur sekundär – es geht vor allem darum, einem Kind zu ermöglichen, dass die leiblichen Eltern auch die sorgenden Eltern sein können. Ein One-Night-Stand, sodenn er denn irgendwie bekannt oder auffindbar sein sollte, muss „auch“ Unterhalt für das Kind bezahlen. Das tut er in aller Regel auch gerne – sofern er das kann (da. 1/3 aller Unterhaltsschuldner können nicht mehr oder überhaupt bezahlen, das belegen alle Zahlen über die Versuche, die Gelder einzutreiben). Er soll aber auch Verantwortung übernehmen, für sein Kind da sein, es versorgen können, es kennen können. Das tut er gemeinhin viel lieber, wenn er auch das Gefühl hat, dass seine Meinung in Erziehungsfragen auch etwas zählt. Wenn ihn das alles nicht interessiert – dann wird er auch keine gemeinsam Sorge beantragen. Das gilt ebenso für „Kurzaffairen“. Die Frage ist aber: wieso sollen Väter, die offenbar ein Interesse daran haben, sich um ihre Kinder zu kümmern, davon ausgeschlossen werden, auch etwas entscheiden zu können? Frau Lott reklamiert ja abwesende Väter. Jetzt gibt es welche, die so sind, wie sie das will – also interessiert an ihren Kindern – und die sollen aber bitte keine gemeinsame Sorge haben dürfen? Das ist widersinnig.
Nicht mal ein Konto für das Kind kann eine Mutter ohne den Vater eröffnen. Er kann verhindern, dass die Mutter mit dem Kind aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt zieht.
schimpft sie am Ende ihres Kontra-Artikels. Gut so, finde ich. Es geht beim Konto ja nicht nur um die Kontoeröffnung – sondern auch um die Verfügbarkeit über die dort hinterlegten Beträge. Die kann sie nur noch gemeinsam mit dem sorgeberechtigten Vater abheben. Und der Umzug: wenn eine gute Bezeihung zwischen Vater und Kind besteht und dieses bei der Mutter wohnt, ist es im Interesse des Kindes, dass der Kontakt zum Vater erhalten werden kann. Ein Umzug kann dafür sorgen, dass dieser Kontakt völlig abbricht. Das entpräche nicht dem Kindeswohl.
Frau Lott argumentiert einzig und allein für eine fiktive Alleinerziehende, die das Leben ihres Kindes alleine bestimmen will. Sich nicht darum scheren will, was ein möglicher sorgender Vater zu ihren Entscheidungen zu sagen hat. Sie argumentiert alleine aus der Sicht einer Frau, die schlechte Erfahrungen gemacht hat. Sie argumentiert keine Sekunde im Interesse des Kindes. Aber bei der elterlichen Sorge geht es alleine darum. Um das, was dem Kind gut tut. Das ist schon in bestehenden Beziehungen mit Kindern schwer genug. Aber auch da ist man nicht immer einer Meinung. Aber selten hat jemand per se einfach so recht. Und auch Mütter können sich irren. Und falsche Entscheidungen treffen.
Eltern sollten Eltern bleiben können. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie man miteinander streiten kann, obwohl man es besser weiß. Das liegt aber nicht am der gemeinsamen Sorge, sondern an der fehlenden Einsicht bei den streitenden Eltern. Manches in meiner eigenen Geschichte wäre mit ein bißchen gutem Willen auf der jeweils anderen Seite (als auch auf meiner) vermeidbar gewesen und friedlicher zu lösen. Hinterher ist man immer schlauer. Aber mit dieser Erfahrung plädiere ich für gemeinsame Sorge von Geburt an, automatisch mit einer zur obigen Regelung adäquaten Einspruchsfrist- und möglichkeit der Mutter – sowie einer Mediations oder niedrigschwelliger Beratungspflicht in jedem Streitfall. Um einen Ausgleich der Elterninteressen und den immer im Vordergrund stehenden Kindesinteressen. Das Leben mit Kindern ist gezeichnet von Kompromissen. Eltern haben oft unterschiedliche Vorstellungen. In einer funktionierenden Beziehung sind sie daran gewöhnt, diese Kompromisse selbst zu finden. Sie haben eine gemeinsame Wertebasis, sonst würde die Beziehung nicht funktionieren. Das schließt zwar Streitigkeiten nicht aus, macht sie aber unwahrscheinlicher als wenn zwei Menschen jeweils alleine oder gar in anderen Beziehungen leben. Kinder aber wollen beide Elternteile. In aller Regel. Dem wird die gemeinsame Sorge gerecht. Gemeinsame Sorge fördert das. Alleinige wirkt dem entgegen.
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