Sozial ist anders

Die Abwehrschlacht gegen die Gleichstellung eheähnlicher Partnerschaften mit der klassischen Ehe ist im vollem gange. Die CDU ist dabei wie zu erwarten recht findig und nimmt dabei in Kauf, dass die Schwächsten in der Gesellschaft darunter leiden – die Kinder.

Die CDU-Landesregierung plant, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, den Unterhaltsvorschuss zu kürzen. Unterhaltsvorschuss wird auf Antrag Alleinerziehenden mit Kindern bis zu zwölf Jahren gewährt, deren Ex-Partner den vorgeschriebenen Unterhalt für die Kinder nicht zahlen kann oder will. Der Staat springt für höchstens sechs Jahre ein, je nach Alter der Kinder waren dies bis zu 158 Euro pro Monat und Kind. (Quelle: Stuttgarter Zeitung). Es sollen, so der Pressebericht, denjenigen, die eineN festen PartnerIn haben, kein Unterhaltsvorschuss mehr bezahlt werden. Frau Scholz schätzt den Anteil auf 30% der BezieherInnen. Heiraten Alleinerziehende wieder, so entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Dies interpretiert die „Soziel“ministerin als „Schlechterstellung der Ehe“, schreibt die Stuttgarter Zeitung. Naja, ich würde es als Schlechterstellung der Kinder bezeichnen.

Denn eigentlich wird der Kindesunterhalt nach Höhe des/r Zahlungspflichtigen berechnet. Fällt dieseR aus, springt der Steuerzahler mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Parallel dazu besteht das Recht auf eine sogenannte Beistandschaft, mit der das Jugendamt versucht, den Unterhaltspflichtigen dazu zu bringen, zu leisten. Insofern ist es auch korrekt, dass Unterhalt und -vorschuss einkommensunabhängig vom Einkommen des Empfängers (nicht Beziehers, das ist das Kind) bezahlt werden – auch wenn da der Frau Ministerin die Einsicht fehlt. Unterhalt ist ein Anspruch des Kindes. Barunterhalt ist die eine Hälfte, Betreuungsunterhalt (in Form von Versorgung), die andere.

Brigitte Lösch, sozialpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfration, bezeichnet den Vorstoß zurecht als unsozial und einfältig, weil wieder mal nur die Ausgabenseite betrachtet wird. Statt dessen könnte man beim Unterhaltsvorschuss die Einnahmeseite verbessern. Momentan erreicht das Land-Baden-Württemberg, eines der reicheren Bundesländer mit einer im Vergleich zu manch anderen Gebieten hohen Erwerbsquote. Insofern sollte man eigentlich mit einer guten Rückholquote rechnen. Dass es nur rund 20% sind, ist mehr als schlecht.

Dabei macht es zum Beipiel Lüneburg vor. Dort erreicht man eine Rückholquote von beinahe 35%. Oder in Byern knapp 30%. Und dies, so liest man, durch eine gute personelle Ausstattung. (Viel mehr wird man nicht erreichen, weil die Unterhaltssätze viele UnterhaltzahlerInnen finanziell überfordern.) Insofern wäre eine Bundesratsinitiaive maximal dahingehend zu starten, dass eine bessere Austattung der Jugendämter, die den Unterhaltsvorschuss ja ausbezahlen, sicher zu stellen wäre. Das ist ähnlich wie bei den Steuerfahndern: die finanzieren sich von selbst und schaffen sogar mehr Überschuss. Derzeit beträgt die Belastung des Landes rund 62 Millionen, käme man auf eine Quote wie Bayern oder Lüneburg, so könnte der Staat rund 10 Millionen € mehr rückholen. Das wäre gerechter, würde Steuern sparen und zudem noch Arbeitsplätze schaffen. Klingt nach einem vernüftigen Plan.

Tja, und warum ist das nun eine „Abwehrschlacht gegen die Gleichstellung eheähnlicher Partnerschaften“? Naja, man wird es sich zweimal überlegen, ob man zusammen zieht, wenn das den Ausfall des Unterhaltsvorschusses nach sich zieht. Das ist ähnlich wie bei Hartz IV – durch die Erwerbsgemeinschaften kennt man ja ähnliche Effekte mit getrennten Wohnungen. Man zwingt die Menschen, zu tricksen. Das ist entwürdigend. Übrigens, man geht davon aus, dass Rückholquoten über 40% utopisch sind. Denn 50-70 % der UnterhaltszahlerInnen können einfach nicht mehr bezahlen. Die Lösung scheint mir auch da naheliegend zu sein: die Verbesserung der Einkommenssituation durch zum Beispiel Mindestlöhne oder die Gleichstellung der Zeitarbeit. Liegt auch nahe. Wieso kommt da keiner drauf, wenn er oder sie in der CDU ist? Liegt vielleicht an den Prioritäten.

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Klaus W.

Auch andere Bundesländer werden sich an sinkende Rückholquoten gewöhnen müssen, das ist schon der wirtschaftlichen Situation und dem ständig steigenden Kindesunterhalt geschuldet. Durch eine bessere personelle Ausstattung der Jugendämter ist zwar eine Erhöhung der Rückholquote möglich, aber die Kosten sind i.d.R. höher als das, was zusätzlich reinkommt. Ohnehin sind die Kosten für die Eintreibung des Unterhalts schon längst höher als die Erträge, so daß es eigentlich nur noch eine ABM für JA-MitarbeiterInnen geworden ist. Man könnte die Eintreberei abschaffen, und damit noch Geld sparen.

joerg

Leider Herr W. stimmt das nun gar nicht. Lüneburg ha ja bewiesen, dass höhere Quoten möglich sind. Und da der Unterhaltsvorschuss eine gesetzliche Leistung ist, ist jeder Euro, der zurückgeholt wird, bares Geld für den Steuerzahler. Wie ich schon schrieb: allerdings geht das nur bis zu einer bestimmten Quote, weil nicht genug Geld verdient wird.

Klaus W.

Was stimmt nicht?

In Hamburg z.B. liegt die Rückholquote bei 15%. Um mehr reinzuholen, beauftragte man ein privates Inkassobüro. Ergebnis: Der private Eintreiber kam nur auf 12%.
Auch andernorts mußte man schon feststellen, daß eine bessere personelle Ausstattung nicht unbedingt zu einer Steigerung der Rückholquote führte. Was nützt es, wenn ein/e zusätzliche SachbearbeiterIn 50.000 Euro pro Jahr kostet, aber nur 30.000 Euro wieder reinbringt? Mit solchen Experimenten fallen jedes Jahr viele Jugendämter auf´s neue auf die Nase. Selbst in Lüneburg wird nur ein minimaler Überschuß von 22.000 Euro pro Jahr erwirtschaftet. Bei einer ehrlichen Vollkostenrechnung dürfte sich dieser Betrag locker ins Minus drehen. Und natürlich werden auch in Lüneburg die Folgekosten nicht berücksichtigt: Was nützt eine durch schnelle Zwangsvollstreckungen erreichte vergleichsweise hohe Rückholquote, wenn dadurch anzunehmenderweise noch mehr Elternstreitigkeiten auf Kosten der Kinder entstehen?

Den ganzen Quatsch sollte man sein lassen, und stattdessen Modelle zur hälftigen Betreuung anbieten, dann fällt nämlich gar kein Unterhalt an.

Dirk

Es ist scahde, wenn ein eigentlich wertvoller Diskussionsbeitrag, auch wenn es (wie die Kommentare belegen) nicht der letztgültige ist, durch ein Todschlagsargument am Schluss entwertet wird.
Allgemeine Einkommenssteigerungen, wie Sie sie duch Einführung von Mindestlöhnen oder der Gleichstellung der Zeitarbeit zu erreichen suchen, werden nur zu einer weiteren Inflation führen. Und so entsteht dann entweder ein inflationäres Wettrennen oder es war eine rasch verpuffende Einmalaktion und nach kurzer Zeit ist kaufkrafttechnisch wieder alles beim Alten.
Nein, wenn Sie etwas erreichen wollen in Ihren großen sozialen Zielen, dann müssen Sie von diesen untauglichen Ansätzen loskommen und sich endlich für UMverteilung stark machen. Nicht MEHR verteilen, sondern GERECHTER, das ist die Devise. Und nur so wird ein Schuh draus,

Klaus W.

Wie der Presse zu entnehmen war, haben die GRÜNEN eine kleine Anfrage zum Bereich Unterhaltsvorschuß gestelt:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/023/1702337.pdf

Den GRÜNEN (und auch den anderen Parteien) sei empfohlen mal einen Blick in die Broschüre des Familienministeriums „Wenn aus Liebe rote Zahlen werden“ von 2003 zu werfen. Dort heißt es:

„Insbesondere die Studie „Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder in Deutschland“ aus dem Jahre 2002 ließ jedoch erkennen, dass die Bereitschaft, Kindesunterhalt zu leisten, dann höher ist, wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht, regelmäßige Umgangskontakte stattfinden
und wichtige Entscheidungen von beiden Elternteilen getroffen werden.“

Das Anreize wie ein gemeinsames Sorgrecht wesentlich besser greifen als immer neue Repressalien haben andere Staaten schon längst begriffen. Und was machen wir in Deutschland? Wir schaffen immer neue Planstellen in Jugendämtern zur Verfolgung von Unterhaltspflichtigen, greifen in höchst bedenklicher Weise in den Datenschutz von Unterhaltspflichtigen ein, und schaffen sogar extra eine Behörde um Unterhaltspflichtige im Ausland aufzuspüren. Das System ist längst überreizt. Diese horrende Verschwendung von Steuergeldern sollte aufhören, das Geld wäre bei Kindern wesentlich besser aufgehoben.

joerg

Hallo Herr W,
Sie leben ja noch. Ich werde es nie verstehen, dass UnterhaltszahlerInnen das Wohlergehen ihrer Kinder davon abhängig machen, wie sich der(die KinderbetreuerIn verhält bzw. wie ihr Verhältnis zu ihm/ihr ist.
Grundsätzlich benötigen wir aber eine bessere Durchsetzbarkeit des Umgangs der Kinder mit ihren Eltern. Und gemeinsame Sorge für alle Eltern. Sofern sie ihre Elternschaft anerkennen.

Ich halte es aber sinnvoll, dies im Einvernehmen oder nur mit notwendigem Druck zu lösen – eine Vollstreckung scheint mir nicht sinnvoll. Dazu bedarf es mehr MitarbeiterInnen auf den Jugendämtern, die aber entsprechend geschult sein müssen. Und die Jugendämter benötigen eine Fachaufsicht, die neutral urteilen kann.