und so bin ich am Ende doch ein Patriot – ein Verfassungspatriot

Das Grundgesetz ist eine besondere Verfassung. Als Übergangslösung gedacht, bis aus drei plus einer Besatzungszone wieder ein wiedervereinigtes Deutschland würde, hat es bis heute auch nach der Wiedervereinigung in seiner Form Bestand. Es ist eine Verfassung, auch wenn es so nicht gedacht war und ist selbstverständlich gültig.

Das Grundgesetz beginnt mit 19 Grundrechten, die nach Artikel 19 im Wesensgehalt nicht verändert werden dürfen:

gg_19

Eine Formulierung, die durchaus Spielraum lässt, wie wir in der Krise um die Aufnahme von Geflüchteten erneut erkennen konnten – und mussten.

[3] Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

so die Einschränkungen in Artikel 16a – dem Artikel, der durch die Genfer Flüchtlingskonvention und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geprägte Garant für Asyl war. Die Debatte um die sicheren Herkunftsländer bzw. vor allem deren Ausweitung haben gezeigt, dass selbst Artikel in diesem Grundgesetz, unserer Verfassung, nicht vor Einschränkungen sicher sind.

Bis 1993, galt lediglich:

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Dann wurde infolge der damaligen großen Anzahl Menschen die aus den Krieg führenden Balkanstaaten, den Folgen der sogenannten „Jugoslawienkriege„, hier Schutz suchten, Artikel 16a eingeführt, der dieses Recht einschränkte – durch die sicheren Herkunftsländer. Die Erfahrung, dass dies möglich war, machte damit die  Einschätzung der politischen Situation in Herkunftsländern zu Verhandlungsmasse, vor allem für Landesregierungen, da eine Ausweitung dieser Länder zustimmungspflichtig im Bundesrat waren. Wir können derzeit sehen, wohin das führen kann.

Angesichts der Leichtigkeit, mit der dieses internationale Menschenrecht eingeschränkt wurde und weiterhin wird, stellt sich natürlich die Frage, ob weitere Artikel im Wesensgehalt zwar nicht gefährdet, aber doch einschränkbar sein könnten. Und dies vor allem unter der Maßgabe, dass die aktuellen Einschränkungen auch der Tatsache geschuldet ist, dass mit der AfD eine Stimme am politischen Markt aufgetaucht ist, die offensichtlich alleine durch Alamrmismus nicht nur sehr viele Stimmen auf sich vereinen kann, sondern deren Wähler*innen und Akteur*innen ganz offensichtlich keines dieser Grundrechte im Kern wert ist, erhalten zu werden. Womit müssten wir also rechnen, bliebe die AfD eine beständige Kraft, diktierte weiterhin mit auch die Ausführung und den Erhalt dieser Grundrechte? Wie weit würden die alten Parteien der Bundesrepublik gehen unter öffentlichem Druck?

Es gibt Anzeichen, dass keines dieser Grundrechte unter Umständen, die sie massiv einfordern, garantiert ist. Die Debatte um die sicheren Herkunftsländern, um Asylgewährung, Unterbringung und aktuell das Wiederaufflammen der Abschiebedebatte zeigt: nichts ist sicher.

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

So steht es in Artikel 1 und wir können erkennen, dass man diese Menschenrechte faktisch permanent in Frage stellt. Das fängt bei der Unterbringung von Geflüchteten an und hört nicht bei der finanziellen Ausstattung von Menschen, die von Hartz IV leben müssen, nicht auf. Dies sind beides Debatten die geführt werden – und trotz aller Offensichtlichkeit zu keiner Änderung des gesetzgeberischen Handelns führt. Auch andere Grundrechte werden, sodenn sie in Krisen in Anspruch genommen werden, ohne mit der Wimper zu zucken, von Einzelnen in Frage gestellt:

Artikel 1, Satz 1 des Grundgesetzes gewährt die unantastbare Würde des Menschen. Aus diesem Grundrecht wird unter anderem das Folterverbot abgeleitet. Genauso wichtig: auch Körperstrafen sind damit ausgeschlossen – zusätzlich durch die körperliche Unversehrtheit – die durch Artikel 2 GG garantiert wird.

Bis 1973 gab es an Schulen das Züchtigungsrecht und erst im Jahr 2000 wurde das Recht auf gewaltfreie Erziehung im BGB festgeschrieben.

Im Jahr 2002 kam es im Rahmen der Festnahme des pädosexuellen Mörders Gäfgen und der Suche nach seinem Opfer durch den damaligen Vizepräsident der Frankfurter Polizei Wolfgang Daschner zur Androhung von Folter, um den Aufenthaltsort des Opfers zu erfahren. Der begriff „Rettungsfolter“ wurde diskutiert. Eine Krise – schon ist ein Grundrecht in Gefahr.

Es bedurfte im Jahr 2006 eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, um den Abschuss von Zivilflugzeugen bei der Neufassung des Luftsicherheitsgesetzes zu untersagen. Auch hier: Krise, emotionale Debatte. Grundrecht in Gefahr.

Im Rahmen der Debatte über Spamaßnahmen im Gesundheitssystem provozierte der zwischenzeitlich verstorbene damalige JU-Chef Mißfelder im Jahr 2003 mit dem Vorschlag von radikalen Einschnitten bei der Sozialversicherung.

Dem Tagesspiegel am Sonntag erläuterte er, künstliche Hüftgelenke für sehr alte Menschen sollten nicht mehr auf Kosten der Solidargemeinschaft finanziert werden.

Krise im Gesundheitssystem: Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit in der Diskussion – ebenso wie wenige Jahre zuvor, als es auch um Sparmaßnahmen im Gesundheitssystem ging:

„Dann müssen die Patienten mit weniger Leistung zufrieden sein, und wir müssen insgesamt überlegen, ob diese Zählebigkeit anhalten kann, oder ob wir das sozialverträgliche Frühableben fördern müssen.“ Auf die Nachfrage, ob die Pläne der Regierung zu einem früheren Tod von Patienten führen würden, meinte Vilmar: „Wird diese Reform so fortgesetzt, dann wird das die zwangsläufige Folge sein.“

Nach einer Studie des Robert-Koch-Instituts ist es zwischenzeitlich so weit:

Je ärmer ein Mensch in Deutschland ist, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass er früh stirbt. Das liegt den Forschern zufolge auch daran, dass sich ärmere Menschen schlechter ernähren.

Die Hartz-Reformen sorgen für den sozialverträgliche früheren Tod. obwohl die Ergebnisse dieser Studie nicht neu sind, sogar so prognostiziert wurden, immer wieder davor gewarnt wurde, ist eine Anhebung der Hartz-IV-Bezüge und eine Verbesserung der Lebensumstände der Ärmsten kaum in der Diskussion. Gegenwärtig gibt es einen Steuerüberschuss von 18,5 Mrd. € in Bund, Ländern und Kommunen. Anstatt dieses Geld den Ärmsten und vor allem den ärmsten Kindern zukommen zu lassen, wird ernsthaft über Steuererleichterungen debattiert.

EIn Blick ins AfD-Wählerportential zeigt darüber hinaus: viele kommen genau aus dieser Klientel. Was von Sozialpolitker*innen seit Jahren gefordert wird, würde ebenso die Stärke der AfD egalisieren: Menschen, die das Gefühl haben, dass man endlich erkennt, dass sie zu den Verlierern der marktgerechten Demokratie gehören und mit Fug und Recht sagen, dass sie nicht alleine daran schuld sind – würden bei einer Verbesserung ihrer Lage, die auch eine neue Perspektive eröffnen würde, anders reagieren, als sie es derzeit tun. vermutlich würden sie auch erkennen, dass die AfD keineswegs eine Verbesserung ihrer Situation im Sinn hat, sondern Mindestlöhne abschaffen möchte und die Sozialleistungen einschränken. Grundsätzlich stellt die AfD beinahe alle Grundrechte in Frage, sofern ihre Universalität eingefordert und umgesetzt wird.

Aus Diskussionen mit Rechten, Neurechten bspw. um die aktuell von der DITIB in Karlsruhe gewünschte Moschee wird auch zunehmend deutlich, dass der Islam als Kulturmerkmal rassistisch beurteilt wird. Mit dem Versuch, Moscheen grundsätzlich zu verbieten, steht auch die grundsätzliche Religionsfreiheit, die das Grundgesetz garantiert, auf dem Spiel.

Jede Partei, jedeR Politiker*in, die Forderungen, die das Grundgesetz und die Grundrechte in Frage stellen, mittragen oder in die Diskussion als ernsthaftes Argument einbringen, wird damit zu einem fördernden Teil derjenigen, die Grund- und Menschenrechte für andere als Deutsche grundsätzlich in Frage stellen. Teilweise sind schon politische Gegner*innen von der Gewährung dieser Rechte in Frage gestellt. Todesstrafen, Pranger, Kastration bei Vergewaltigungen von Erwachsenen oder erst recht bei Kindern – keine Gesetzesverschärfung ist undenkbar.

In Berlin bringen die grünen Spitzenkandidat*innen derweil den finalen Rettungsschuss in die Debatte ein – und setzen rechte und linke Gewalt gleich. In Baden-Württemberg kann der schwarze Innenminister ohne großen grünen Widerspruch gemeinsame Übungen von Polizei und Bundeswehr planen. In Bayern geht man davon aus, dass man auch in Kriegsgebiete abschieben darf – und findet sich in trauter Eintracht mit dem grünen OB von Tübingen, Boris Palmer.

In der Sicherheitsdebatte scheint keine Strafe hoch genug, keine Überwachung intensiv genug, kein Aussetzen von Grundrechten schnell genug passieren, Unversehrtheit von Post- und Briefgeheimnissen kann debattiert werden. nichts steht mehr in Frage – Hauptsache, die Sicherheit gewinnt. Parallel dazu führen wir eine Debatte über die Kleidung von Frauen und diejenigen, die der Islam nicht genügend verdächtig genug sein kann und Frauen, Kinder und Männer ausweisen lassen möchten oder Gleichberechtigungsfragen unnötig und Gleichstellungsbeauftragte und sogar die Forschung dazu unnötig, erfinden sich plötzlich als Frauenrechtler neu.

Diese Grundrechte, deren Ausformulierung  sich über einen längeren Zeitraum entwickelt hat und die längst nicht alle Lebensbereiche erfasst haben und Gesetzesänderungen noch nach sich ziehen müssen, um allgemeingültig zu werden, sind eine hohe Errungenschaft. Sie zu verteidigen, ist erste Bürgerpflicht, wichtiger als die Verteidigung territorialer Rechte oder Gebietsansprüche. Sie fortzuentwickeln, ist vornehmste Aufgabe der Politik – nciht sie einzuschränken. Es sind nicht nur Fluchtkrisen und Kriege, die sie für willige Politiker*innen verhandelbar und einschränkbar machen, sondern wie man sieht auch schlicht Finanzierungsbedarf für alle Menschen. Reiche Mitbürger*innen haben keine Probleme damit, sich krankenzuversichern, künstliche Gelenke zu bekommen, bis ins hohe Alter. Es sind die Armen und die Ärmsten, die Abstriche an ihren Grundrechten immer zuerst machen müssen. Unter diesem Aspekt sind auch die Einschränkungen für Geflüchtete zu sehen – sie haben noch weniger, oft genug nur ihr blankes Leben gerettet – und selten Chance, sich gegen Willkür zu wehren.

insofern sind Debatten über Steuererhöhungen nicht aus der Zeit gefallen – sondern dringen notwendig. Der Mut, Gerechtigkeit bei der finanziellen und sozialen Ausstattung, der Gleichheit trotz unterschiedlich großer Geldbeutel einzufordern, ist dringender denn je. Dazu braucht es Mut, Standhaftigkeit – und alle gesellschaftlich wohlgesinnten Kräfte. Alle haben ein Recht auf gutes Leben – unabhängig von Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, und so weiter. Ganz einfach. Alle. Nicht mehr  aber auch nicht weniger verspricht diese Verfassung, dieses Grundgesetz. Und es muss täglich neu verteidigt werden.

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