Ich weiß ja nicht, in welchen Türmen die Richter des Verwaltungsgerichts Karlsruhe leben – aber manchmal reibt man sich schon die Augen ob ihrer Entscheidungen – gerade bei Coronaauflagen. (Vollständiges Urteil hier)
Dem erneuten Antrag eines anderen Antragstellers auf Wiederherstellung beziehungsweise Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen diese noch bis zum kommenden Montag, den 31. Januar 2022, geltenden Allgemeinverfügung habe die nunmehr zuständige Vierte Kammer mit heute den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss stattgegeben. Damit muss sich der Antragsteller zunächst nicht an die Allgemeinverfügung halten.
Zur Begründung heißt es:
Die von der Stadt angeführten Erfahrungen mit (unangemeldeten) Versammlungen in der Vergangenheit zeigten, dass dabei bereits eine nennenswerte Anzahl von Teilnehmern die erforderlichen Abstände eingehalten habe oder zumindest nach Ansprache der Versammlungsleitung der Maskentragungs- und Abstandspflicht nachgekommen sei. Insbesondere bei den jüngsten unangemeldeten Versammlungen am 20. Dezember 2021 und 17. Januar 2022 sei ausweislich der vorgelegten Polizeiberichte nicht regelmäßig gegen Hygienevorschriften verstoßen worden (anders noch Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 21.12.2021 und die Pressemitteilung hierzu).
Das fängt ja schon damit an, dass es weder am 20. Dezember noch am 17. Januar Versammlungsleiter*innen gegeben hat. Am 20.12 fand die erste Versammlung unter der frisch erlassenen Allgemeinverfügung statt.

Am 20. Dezember gab es große Aufregung im Querdenkerlager, weil ein älterer Mann festgenommen wurde. Als der sich wehrte, wurde er zu Boden gebracht. Viele Videos, viel Geschrei – wie so oft bei solchen Vorfällen hat man nie mehr was von dem Mann gehört, weder, wie es ihm geht noch was ihm tatsächlich zugestoßen ist. Wenn keiner blutet oder gar gleich verstirbt, interessiert es nicht weiter – schließlich eignet sich das nicht dafür, dauerhaft als Aufreger repostet zu werden, um die angebliche Polizeigewalt anzuprangern. Jedenfalls gibt es nur wenig und sehr unscharfes Videomaterial von diesem Abend, vor allem von Klaus Schimmelpfennig

Deutlich wird aber in diesem Video, dass keine Masken getragen werden, auch ein Bericht der BNN bestätigt das:

Insofern irrt das Verwaltungsgericht zumindest, was diesen Termin angeht – es wurde regelmäßig gegen Hygienevorschriften verstoßen.
Auch was den Termin am 17. Januar anging, war die Sachlage sehr eindeutig. Auf dem Marktplatz war eine Menschenkette, die Spaziergänger wurden großteils verdrängt Zum Teil waren sie iim Umland, zum Teil in der Stadt unterwegs. Viele trieben sich am Rande der Menschenkette herum und suchten die Konfrontation. Von denen trug keiner eine Maske, ein Versammlungsleiter war nirgends auszumachen und der Zug, der sich trotz allem versucht hat zu bilden, wurde sehr schnell von der Polizei einkassiert.
Die Beteiligten haben die Möglichkeit, hiergegen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einzulegen
Da hoffen wir mal drauf – es kann ja kaum sein, dass die Rechtsbrüche nun auch noch gerichtlich geduldet werden und so die Sanktionen, die die Stadt ausspricht, kaum vollzogen werden können.
Ich werde weiter berichten.