Zweierlei Maß?

Nadja Benaissa
Nadja Benaissa

Diese Woche erging das Urteil gegen Nadja Benaissa, die einen Mann beim ungeschützten Geschlechtsverkehr mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dem HIV-Virus angesteckt hat. Ich denke mal, dass die Details hinreichend bekannt sind. Zwei Dinge treiben mich in dieser Sache um:

Erstens: Vorverurteilung und Schlüsselloch

Da ist einerseits eine prominente Frau, eine gutaussehende (soweit man das anhand der Pressefotos beurteilen kann), ehemals erfolgreiche Frau, die zwar mit der Band „No Angels“ große Popularität erfuhr, andererseits offenbar, soviel kann der Berichterstattung entnehmen, mit ihrem Leben im Glitzerschein nicht wirklich zurecht gekommen ist. Jetzt stand sie vor Gericht. Und natürlich stürzt sich nicht nur der Boulevard auf die Geschichte dieser Frau.  Teilweise genüsslich. Respektvolle Berichterstattung fand ich im Nachhinein unter anderem in diesem taz-Artikel.

Benaissa hat Liebhaber, so viel wird in den Zeugenbefragungen deutlich, denen sie ihre Infektion offenbarte, und es gibt andere, denen sie sie verschwieg. Warum sie so vorgeht und was dahinter steckt, ist nicht Gegenstand in den öffentlichen Vernehmungen. Dass Schuld, Scham, Druck durchs Management der No Angels, dass Angst oder das teils muslimisch geprägte Elternhaus Benaissa in Zwangssituationen brachten, dass zudem Alkohol im Spiel war, wird erwähnt. Was es jedoch mit einer Frau macht, die zum Zeitpunkt eines Teils der Delikte noch Teenager war, ist nicht Gegenstand der Betrachtung.

Ich hatte in dem, was ich von diesem Prozess wahrnahm, durchaus das Gefühl, dass vor allem der „Sex Sells“- Anteil an dieser Geschichte ausgebreitet wurde. Und natürlich schwang der Vorwurf immer mit. Die Hintergründe interessierten nicht weiter. Und es erinnerte mich an den Fall Kachelmann. Prominent. Angeklagt. Eingesperrt. Verdacht(!) via Staatsanwalt veröffentlicht. Wo bleibt da die Unschuldsvermutung und damit der Schutz der Bürgerin Nadja Benaissa vor der möglichen falschen Anklage?

Interessant dabei: am Ende schien es so zu sein, dass die Ansteckung des ehemaligen Sexualpartners tatsächlich aufgrund der Seltenheit des Virustypes festzustellen war. Aber als man sie Karsamstag 2009 eingesperrt hatte, war  auf Spiegel Online Folgendes lesen:

„Der absolute Nachweis, dass Person A die Person B mit HIV infiziert hat, ist nach einigen Jahren mit medizinischen Mitteln nicht mehr zu führen“, sagte der Bochumer Professor für Dermatologie und Allergologie SPIEGEL ONLINE. Dafür mutierten die Viren in beiden Körpern zu stark – insbesondere wenn sich die Betreffenden Therapien unterzögen.

Wie aus Justizkreisen verlautete, soll der letzte sexuelle Kontakt Benaissas zu dem Mann, der sie angezeigt hat, im Frühjahr 2004 stattgefunden haben.

Trotz dieser offensichtlich massiven Zweifel daran, eine eventuelle „Schuld“ überhaupt nachweisen zu können, implizierte der Haftrichter „Wiederholungsgefahr“ und sperrte sie ein. Da war das Urteil im Kopf wohl schon gesprochen. Jetzt hat sie zwei Jahre auf Bewährung bekommen. Und das ist falsch. Denn verurteilt wurde sie schon: mit ihrer Festnahme und der Berichterstattung darüber wird sie – wie zuletzt Kachelmann – öffentlich vermutlich immer mit dem Makel behaftet sein. Die Berichterstattung zeichnete das Bild einer Frau, der es egal war, mit wem sie ins Bett ging und unter Alkohol war es ihr auch egal – so die Botschaft. An diesem Pranger wird Frau Benaissa wohl noch lange stehen. Ob ihr ein Weg zurück zur Musik und/oder die Öffentlichkeit offen steht, wage ich zu bezweifeln. Dafür wäre sie nicht zu verurteilen, sondern zu entschädigen. (geradezu zynisch erscheint mir, dass ihre vermutlich geringere Lebenserwartung strafmildernd wirken soll)

Zweitens: die Schuldfrage.

Die Aidshilfe kritisiert das Urteil völlig zu Recht. Verantwortlich für die Verhütung sind die (in diesem Fall) beiden Sexualpartner.  Wäre dies selbstverständlich gewesen, dann stellte sich die Frage gar nicht, ob sie hätte etwas sagen müssen. Aber es ist die gleiche Moralvorstellung, die damit einhergeht. Wäre sie aufgrund dieses Verkehrs schwanger geworden, hätte man ihr zugerufen: „selbst schuld, hätteste mal verhütet“.  Viele Männer gehen scheinbar davon aus, dass ihre Sexualpartnerinnen sie über alle Risiken des Geschlechtsverkehrs aufzuklären haben. Dabei kennen sie sie doch – sollte man meinen. Männer wissen, dass Frauen schwanger werden können. Männer wissen, dass es AIDS gibt und dass ein neuer Partner ein Vorleben hat – auch ein sexuelles. Hofft man. Nun aber schäumt sie, die maskulistische Männerwelt (die auch gerne mal den Samenraub als böse Absicht kommuniziert – das ist, wenn Frauen, die doch eigentlich verhüten sollen, nur damit sie Kindergeld und Kindesunterhalt bekommen, schwanger werden).  Einer schreibt zur Kritik der Aidshilfe:

Es ist schwer nachzuvollziehen, wie es zu einer solchen Reaktion seitens der AIDS-Hilfe kommen konnte. Schließlich handelt es sich hier um eine Organisation, die sich öffentlich für Prävention einsetzt. Wie kann eine solche Organisation sich schützend vor eine Person stellen, die wissentlich andere infiziert, also genau das Gegenteil dessen tut, wofür die AIDS-Hilfe eigentlich steht. Zumal es sich bei Benaissa um eine prominente Person mit Vorbildfunktion handelt, an der sich junge Menschen orientieren. Welches Signal setzen die Justiz, die AIDS-Hilfe, und die Medien? Lautet die Botschaft „Es ist OK, wenn Du Deine Partner ansteckst, sie sind selbst schuld wenn sie Dir vertrauen“?

was natürlich leider in einschlägigen Foren unkritisch wild beklatscht wird. (Und angesichts der vielen Bilder, die es von dieser Frau gibt, fand ich es offenbarend, dass dieser Maskunaut ein Posing-Bild genommen hat) Diese Männerwelt sieht natürlich nicht ein, dass ein Mann seinen Teil zur Verhütung und zum Schutz vor AIDS beizutragen hat.

Womit allerdings die einzig berechtigte Kritik an der Kritik der AIDS-Hilfe anzubringen wäre. In vergleichbaren Prozessen gegen Männer hören wir eine solche Kritik nicht.  Zu diesem Fall

Im Januar 2007 wurde ein HIV-infizierter Mann vom Landgericht Würzburg zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Kenianer hatte mit mehreren Frauen ohne Kondom geschlafen und ihnen nichts von seiner Infektion erzählt. Das Gericht verurteilte den 38-Jährigen wegen versuchter und gefährlicher Körperverletzung in neun Fällen. Zwei seiner Ex-Freundinnen steckten sich mit dem HI-Virus an.

findet sich bei der AIDS-Hilfe keine Meldung, keine Kritik. (Juristisch stellt sich die Frage, warum die Staatsanwaltschaft nicht die deutsche Frau, bei der er sich angesteckt hat, anklagt). Und das ist nicht in Ordnung. Denn die AIDS-Hilfe müsste sich bei allen entsprechenden Fällen zu Wort melden, nicht nur bei Promis. Und sie müsste sich auch zu Wort melden, wenn ein Mann betroffen ist. Für beides finde ich weder Pressemeldungen noch irgendwas auf der Seite der AIDS-Hilfe. Natürlich sagen sie, dass alle Partner verpflichtet sind, sich zu schützen. Aber in diesem Sinne Partei ergreifen tun sie nur für die öffentliche Frau.

Update:

Trotz Aids-Erkrankung ungeschützten Sex
48 Jahre alter Mann muss für 18 Monate hinter Gitter — Keine der Frauen angesteckt

titelt nordbayern.de am heutigen 07.09.2010. Der Fall ist vergleichbar. Nur stand keine Prominente Frau vor Gericht, sondern ein männlicher Migrant, der zudem offenbar noch Unterstützung durch Dolmetscher benötigte. Verurteilt wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Von einer Selbstverantwortung der Frauen, Schutz vor Schwangerschaft oder Aids, war im Verfahren offenbar nicht die Rede. Und auch über Verlautbarungen der AIDS-Hilfe konnte ich bislang nichts finden. Zweierlei Maß. Ganz offensichtlich.

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Susanne

„Männer wissen, dass Frauen schwanger werden können. Männer wissen, dass es AIDS gibt und dass ein neuer Partner ein Vorleben hat – auch ein sexuelles. Hofft man.“

Da hast du wohl ein zu hoffnungsvolles Bild. Mit wegen eines Kondoms pinzenden Männern hatte ich schon mehrfach das Vergnügen. Nicht so einfach, mit den Jungs.

Wolfgang Gogolin

‚Diese Männerwelt sieht natürlich nicht ein, dass ein Mann seinen Teil zur Verhütung und zum Schutz vor AIDS beizutragen hat.‘

Was soll so eine Unterstellung?
Angesichts der Tatsache, dass Männer in vergleichbaren Fällen zu langen Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt werden, kann doch in Zeiten von Gleichberechtigung von Frauen entsprechende Verantwortung der Damen gleichfalls erwartet werden. Aber nein – da gibt es vor Gericht den Frauenbonus, ganz so, als seien Frauen unmündige Kinder und es stellt sich die Frage, weshalb Frauen gegenüber ihren Sexualpartnern weniger Verantwortung haben sollten als umgekehrt Männer. Es gibt also keinen Anlass, hier feministisch zu schäumen.

Aber immerhin ist Ihnen aufgefallen, dass sich die AIDS-Hilfe nur dann meldet, wenn eine Frau betroffen ist und bei Männern schweigt.

Jörg Rupp

das ist keine Unterstellung, sondern speist sich aus ganz aktuellen Beispielen. Und ist belegbar.

Karl Vaals

„das ist keine Unterstellung, sondern speist sich aus ganz aktuellen Beispielen. Und ist belegbar.“

Dann belegen Sie es doch mal.

Jörg Rupp

da ich keine Links auf die wgv[…]-Foren setze, zwei Zitate aus einer Reihe von vielen anderen (und vom Tonfall her gerade noch hier postbar):
„Wer aber ein besonderes Gefahrenpotential darstellt – wie Fräulein B. aufgrund ihrer Infektion und Überträgerin der Krankheit – der hat eine erhöhte Verantwortung.“
„Die Verantwortung trägt DIE FRAU ALLEIN. Sie hatte Aids, sie wusste das sie Aids hatte, sie wusste das Aids ansteckend ist durch ungeschützten Sexualverkehr.“

Greenhawker

Hallo,

und was ist an diesen Aussagen denn nun gerade postbar bzw. denn verkehrt?

Jörg Rupp

diese Aussagen weisen Nadja Benaissa alleine die Verantwortung für die Verhütung auf. Das ist daran verkehrt. Posten darf man sie – es herrscht ja freie Meinungsäußerung 🙂

Greenhawker

Hallo,

wissen sie was mit einem Patienten geschieht der offene TB hat und sich weigert seine Medikamente zu nehemen. Verlangen Sie dann auch von einem Gesprächspartner , dass er sich präventiv schützt, Sie könnten ja auch offene TB o.ä. haben. Wenn jemand krank ist, und AIDS ist eine Krankheit, dann hat der Erkrankte auch die Pflicht andere vor seiner Krankheit zu schützen, sobald die Erkrankung bekannt ist.

benaissa nadja

ein sehr polarisierendes thema, ich danke für diese andere perspektive.
vielen dank

Andreas

„Die Aidshilfe kritisiert das Urteil völlig zu Recht. Verantwortlich für die Verhütung sind die (in diesem Fall) beiden Sexualpartner. Wäre dies selbstverständlich gewesen, dann stellte sich die Frage gar nicht, ob sie hätte etwas sagen müssen. “

Eine völlig absurde Logik, die auch die Gefahr der Aidsansteckung völlig falsch als nicht gegeben darstellt, wenn „nur beide verhüten“.
Natürlich ist die Gefahr dann immer noch gegeben.

Herr Rupp, man muss ja junge Männer geradezu vor dem Unsinn warnen, den Sie hier schreiben!

Jörg Rupp

Hmm, „absurde Logik“ schreiben Sie. Aber was daran so „absurd“ sein soll, sagen Sie uns nicht. Ich hab ne Ahnung, worauf Sie hinaus wollen und bin jetzt mal gespannt, ob es stimmt. Also, erklären Sie sich doch bitte mal.

Andreas

Ich schrieb doch, was ich an der Logik absurd finde: Verhütung hat nichts mit Schutz vor Aids zu tun – selbst wenn Kondome benutzt werden: die senken das Risiko etwas, aber mitnichten auf Null. Mal abgesehen davon, dass man auch ohne Kondome verhüten kann, auch als Mann.

Schutz vor Aids hat etwas mit verantwortungsvollem Umgang miteinander zu tun, und einen kompletten Schutz vor Aids gibt es nicht – man ist hier zwingend darauf angewiesen, dem Bettgenossen auch vertrauen zu können.

Weswegen ich die Logik der deutschen Aidshilfe ( und Ihre ) absurd finde:
„Der verhütet ja nicht, da kann ich dem verantwortungslosen Mistkerl ruhig sein Leben zerstören“ – das ist genau das Gegenteil von Verantwortung und Vertrauensaufbau.

Weswegen ich es bedauernswert finde, dass die Sängerin und die deutsche Frau, bei der sich der angesteckt hat, nicht ebenso wie der Nigerianer zu fünf Jahren Haft verurteilt wurden; was wohl in der Tat dem sexistischen Charakter unserer Justiz zu verdanken ist, die Vergehen von Männern generell härter bestraft als die von Frauen.

Jörg Rupp

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung schreibt:
Fragen bezüglich der Schutzwirkung von Präservativen werden immer wieder einmal an die BZgA herangetragen. Zweifel sind aber sachlich nicht gerechtfertigt, bzw. Alles in allem: Kondome sind eine konkurrenzlos preiswerte Lebensversicherung!
Mehr ist dazu nicht zu sagen. Und es ging nicht drum, dem Mistkerl, der er wahrscheinlich nicht ist, das Leben zu zerstören, aber sein Anteil ist sicherlich, dass er sich nicht um die Verhütung gekümmert hat. Insofern bleibe ich bei meiner Darstellung.

Andreas

Sein Anteil ist vor allem, dass er der Frau vertraut hat, so wie sie ihm – ich bezweifele, dass jemand, der von einer ansonsten fremden Person erfährt, dass die Aids hat, noch mit der ins Bett steigen würde, wenn denn nur ein Kondom vorhanden ist. Insofern ist die Sache hypothetisch – auch wenn sich jemand durch Kondome einigermassen vor Geschlechtskrankheiten schützt, hat derjenige noch lange nicht das Recht verloren, über Geschlechtskrankheiten des anderen ehrlich aufgeklärt zu werden; wäre ja noch besser.

Und ihr Anteil ist eben, dass sie dieses Vertrauen missbraucht hat; also ein – zu mildes – Urteil kassiert hat. Das Vertrauen hat sie ja völlig unabhängig davon, ob der Mann ein Kondom oder nicht benutzte, missbraucht.

Übrigens ist das Posting oben mit der offenen TBC ganz analog – vielleicht verstehen Sie es besser, wenn Sie die Gründe des Gesetzgebers an dem Fall nachvollziehen?

Jörg Rupp

Es mag ja so sein, dass er Vertrauen hatte. Trotzdem hätte er sich generell mit um die Verhütung kümmern müssen, denn sie hätte ja auch schwanger werden können. Es ist Aufgabe beider, das steht auch so im Text. Hätte er sich gekümmert, hätte er sich auch nicht angesteckt. Das ist sein Anteil. Zu gleichen Teilen wie ihrer. Und insofern hätte sie freigesprochen werden müssen.

Andreas

Ok, ihre Logik ist nicht absurd – sie ordnen nur die von Ihnen sonst in allen Fällen als richtig anerkannte Pflicht der Gefährdungsvermeidung von anderen für Kranke ( s. offene TBC oben ) in diesem Fall dem feministischen Glauben unter, dass wahre Verhütung nur mit Kondom geschieht, sonst ist der Mann selbst schuld, wenn ein Kind kommt. Ansteckungsrestrisiko, das auch bei Kondom bleibt, wird großzügig ignoriert, Ideologie ist wichtiger als Gesundheit.

So richtig?

Jörg Rupp

Da das Ansteckungsrisiko durch Kondome nachweislich deutlich sinkt – haben Sie hoffentlich gelesen – geht es hier nicht um Ideologie, sondern um Prävention. Ich bin mir nicht sicher, was für ein Problem Sie mit Kondomen haben, aber vielleicht erklären Sie es uns ja. Es scheint mir aber, dass die Diskussion hier nicht mehr weiter führt.

Andreas

Ja, das Ansteckungsrisiko sinkt auch ganz deutlich durch Ehrlichkeit – nämlich durch den Hinweis von Kranken darauf, krank zu sein. So what? Kann ich jedemfalls dem urteilenden Richter im besprochenen Fall nur dankbar sein – als jemand, dem ein „Sinken des Risikos“ nicht ausreicht.

Sinnigerweise trägt man nicht einfach ein Kondom, wenn man einen neuen Bettgenossen ins Auge fasst, sondern macht mit dem zusammen einen Aidstest. Ab da kann man sich schliesslich mit allen möglichen Praktiken vergnügen, die erstens nicht die Gefahr einer Schwangerschaft beschwören, zweitens aber trotzdem eine hohe Ansteckungsgefahr potentiell haben, z.B. weil sie drittens ohne Kondom auskommen.

Aber klar, wenn man einen Aidstest macht, und dann den Partner über das Ergebnis im Dunkeln lässt, dann hat der halt die Vorsorge vernachlässigt.

Ich denke auch, die Diskussion mit Ihnen wird mir zu dumm.