ist ein Justizopfer. Stimmt. Keine Frage. Und das was ihm passiert ist, ist kein Einzelfall. Oder doch. Einer, der immer wieder vorkommt. Leider.
Er hat seine Lehre gezogen, aus dem Fall. Ein Unwort geprägt. “Opferabo”. Das angeblich Frauen hätten.
Der Begriff wurde von Jörg Kachelmann geprägt: Der Schweizer Moderator hatte im Herbst davon gesprochen, dass Frauen in der Gesellschaft ein “Opfer-Abo” hätten. Mit ihm könnten sie ihre Interessen in Form von Falschbeschuldigungen – unter anderem der Vergewaltigung – gegenüber Männern durchsetzen. “Das ist das Opfer-Abo, das Frauen haben”, sagte Kachelmann dem Spiegel. “Frauen sind immer Opfer, selbst wenn sie Täterinnen wurden. Menschen können aber auch genuin böse sein, auch wenn sie weiblich sind”, sagte der Moderator.
so ist es in der Zeit zu lesen. Hat er Recht? Er beharrt auf seiner Meinung. Er hat Recht. Bedingt. Aber eben nicht nur. Und nicht so. In Diskussionen mit mir dazu per Twitter verlinkt er allzu gerne auf einen Buchabschnitt seines Buches. Und auch wenn er darauf besteht, sich mit niemanden gemein zu machen:
@JoergRupp Von mir aus, ich mache mich mit niemandem gemein. Ich kenne beide Seiten zur Genuege, um differenziert zu sein.
— Jörg Kachelmann (@Kachelmann) February 9, 2013
so ist seine Sprache doch verräterisch. Ich nehme an, dass er natürlich im Netz recherchiert hat. Und so kommen Wörter wie “Opferabo”, “Opferindustrie”, “Image der Frau als Opfer” zustande. Wörter, die den Blick verstellen, auf das, was da letztendlich passiert ist. Wörter, die ich zu gut aus der Maskuszene kenne, die ich seit vielen Jahren beobachte. Natürlich ist seine leidvolle Erfahrung ein gefundenes Fressen für die rechte Maskuszene, zu deren Held er wird und der als Beleg für den Mythos der massenweisen Falschbeschuldigungen herhalten muss. (kein Link!)
Kachelmann ist das Opfer einer Frau, deren Eifersucht explodiert ist, die offenbar versucht hat, ihn mit der Falschbeschuldigung einer Vergewaltigung öffentlich zu schlachten. Es ist ihr gelungen, ihm seinen Status als den netten Wetterman zu nehmen, der uns Wetternachrichten auf unvergleichliche Art und weise neu nahegebracht hat (Blumenkohlwolken!) in beinahe in den Ruin zu treiben. Sie hat es geschafft, ihn hinter Gitter zu bringen und er wurde dort über die Maßen hinaus festgehalten. Der Staatsanwalt hat offenbar genüsslich öfter Informationen an die Presse gegeben, als für einen neutralen Verlauf des Prozesses gut war. Und mit Alice Schwarzer fand sich eine bereitwillige Jägerin, die bis heute an seiner Glaubwürdigkeit Zweifel streut, den Freispruch nicht anerkennen will.
Aber was resultiert daraus? Eine feministische Verschwörung? Oder nur fehlerhaftes Verhalten bei einigen Personen?
Fakt ist: am Ende hat das Recht gewonnen. Aber Gerechtigkeit ist nicht wieder hergestellt worden. Das ist auch unmöglich. Die Prominenz, die ihm zuvor soviele Annehmlichkeiten gebracht hat, hat sich gedreht, wurde zu seinem Unglück. Die Boulevardpresse fiel wie im ähnlich prominenten Fall Andreas Türck über ihn her – und lies ihm keine Ruhe mehr. Aber letztendlich konnte in einem Indizienprozess die Falschbeschuldigung erkannt werden, Kachelmann wurde frei gesprochen. Was nichts daran ändert, dass er weiterhin nicht mehr bei der ARD die Wettervorhersage macht und es viele Leute gibt, die ihn nicht für den netten Mann von nebenan hielten, sondern nun auch einiges über ihn wissen, dass sie lieber nicht gewusst hätten. Klar, “wer ohne Schuld is, der werfe den ersten Stein” – und trotzdem trägt die Gesellschaft hier eine Doppelmoral als Monstranz vor sich her, die ihresgleichen sucht.
Die Öffentlichkeit hat geurteilt. Er beschäftigt sich seit dem mit der Problematik “Falschbeschuldigungen”. Ja, das gibt es. Es gibt eine Studie, auf die sich rechte Männerrechtler wie Arne Hoffmann in dieser Frage immer wieder gerne berufen – allerdings zitieren sie gerne “punktuell” – freundlich ausgedrückt – einen Polizeibeamten, der von deutlich mehr als der Hälfte der Fälle berichtet. Doch diese gibt tatsächlich für das Jahr 2000 für Bayern einen Anteil von 7,4 Prozent falschen Verdächtigungen an allen Anzeigen wegen Vergewaltigung an. Aber:
Diese näherungsweise Berechnung auf Grundlage der Sachbearbeiterbefragung liegt erstaunlich nahe bei dem von den Sachbearbeitern durchschnittlich geschätzten prozentualen Anteil der Vortäuschungen und falschen Verdächtigungen an allen Anzeigen gem. § 177 StGB – Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung mit 33,4%. In ihren Schätzungen geben diese also – auf Basis ihrer beruflichen Erfahrungen – relativ genau den prozentualen Anteil der Anzeigen an, bei denen auch nach Abschluss der Ermittlungen nicht alle Zweifel an den Angaben des Opfers ausge räumt werden konnten. Berücksichtigt man für eine – wiederum näherungsweise – Berechnung nur die tatsächlich als Vortäuschung oder falsche Verdächtigung angezeigten Fälle, und die gem. § 170 II StPO eingestellten Verfahren, die von den Sachbearbeitern als „mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Vor täuschung oder falsche Verdächtigung“ bewertet wurden, dann ist aus Sicht der ermittelnden Beamten immer noch etwa jeder fünfte Fall sehr zweifelhaft.
„Opfer erstattete erst rund zwei Monate später im Rahmen der Scheidungsauseinandersetzung Anzeige.“
oder
„Opfer stand zum Zeitpunkt der Anzeigeerstattung deutlich sichtbar unter Medikamenten- bzw. Drogeneinfluss, schlief ständig ein und konnte anfangs keine detaillierten Angaben machen.“