Da mein Arbeitgeber Kurzarbeit angeordnet hat, habe ich mir noch im März einen 450-€-Job gesucht. Ich arbeite bei einem Regaldienstleister, der in REWE-Supermärkten Regale auffüllt: der MDS-Handels- und Dienstleistungsgewerbe GmbH & Co. KG in Denzlingen. Mein Arbeitsort ist ein REWE-Supermarkt hier in Malsch.
Viermal die Woche (Mo, Di, Mi, Fr) wird Ware geliefert, ich habe in der Regel an drei Tagen gearbeitet. Die Stundenzahl liegt bei 48 Stunden/Monat,die Firma bezahlt Mindestlohn.
Im April waren Karfreitag und Ostermontag Feiertag. Auf meiner Lohnabrechnung fand sich eine Bezahlung für diese Tage allerdings nicht.
Ich habe beim Regionalverantwortlichen reklamiert, ich bekam mein Geld nachbezahlt – allerdings wurde dies nicht als Feiertagsbezahlung auf der Lohnabrechnung ausgewiesen, sondern mir wurden Stunden gebucht. Das selbst Spiel im Mai: der 1. Mai war ein zu bezahlender Feiertag, das Geld war nicht auf der Lohnabrechnung, mein Hinweis erbrachte: wir bezahlen das nächsten Monat.
Allerdings war die Aussage zunächst: „Wir bezahlen keine Feiertage“.
Auf meinen Hinweis, dass dies nicht zulässig sei und ich selbst als Standortverantwortlicher in meinem regulären Unternehmen 12 450-€-Kräfte betreue und das daher ganz genau weiß, brachte ihn zum Einlenken.
Wir sind am Standort hier ca. 15 Mitarbeitende. Da vermutlich nur ich reklamiert habe, hat das Unternehmen im Monat April an diesem einen Standort 1122 € an Lohnzahlungen widerrechtlich eingespart.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, wenn die das überall so machen – wie viele Mitarbeitende das Unternehmen so hat. Das Unternehmen ist laut Internet seit 2015 am Start. In 5 Jahren wären das bei 12 Feiertagen im Jahr eine ordentliche Summe. Wenn man von 50% ausgeht, die auf einen regulären Arbeitstag fielen, wären das 6 Feiertage/Jahr. Ich habe 4 Stunden angesetzt, die als Feiertagsbezahlung anzusetzen wären (regulär ungefähr 3,7)
6*4*9,35=224,40 €, bei 15 Mitarbeitenden schon 3.366 €/Jahr. Ich weiß nicht, wie viele Märkte dieses Unternehmen betreut – aber wenn es 100 Stück sind…..
Staatliche Kontrolle dieses Missstandes findet nicht statt. Ich habe es mit Gewerbeaufsicht, mit dem Zoll probiert – alle wissen mehr oder weniger, dass es so etwas gibt, jede:r meint, das wäre Privatrecht (also Arbeitsrecht), also jede:r muss sich individuell wehren. Aber viele Menschen,die in 450-€-Jobs arbeiten, wissen das gar nicht, viele glauben nicht, dass es Lohnfortzahlung bei Krankheit, bei Urlaub oder eben auch bei Feiertagen auch für 450-€-Kräfte gibt. Viele Unternehmen, die reguläre Stellen mit 450-€-Kräften ersetzen oder nur Minijobber einsetzen machen das so – und der Staat schaut zu. Wie man mir am Bürgertelefon des Arbeitsministeriums sagte, ist die Problematik seit vielen, vielen Jahren bekannt. Dagegen getan hat niemand etwas. Die Menschen werden dieser Situation ausgeliefert. Und natürlich werden für den Gewinn aus nicht ausbezahlten Löhnen weder Steuern noch Sozialabgaben bezahlt.
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