An dieser Stelle habe ich mehrfach meine Beobachtungen der Karlsruher Querdenken-Kundgebungen dokumentiert. Insbesondere das auffällig großzügige Verhalten der Polizei gegenüber Verstößen der Kundgebungsteilnehmenden haben mich dabei beschäftigt. Denn derselbe Einsatzleiter, der keinen Grund zum Einschreiten sieht, wenn Querdenker ohne Maske teilnehmen, kommt bei nahezu jeder Kundgebung in Karlsruhe auf mich zu um mir zu drohen, er werde mir bei der geringsten Störung einen Platzverweis erteilen oder gegen mich Strafanzeige stellen, weil ich ihn fotografiert habe. Gerade bei diesen beiden Kundgebungen hatte ich kaum den Schlossplatz betreten, als er mich schon ansprach.
Ich habe also nach beiden Kundgebungen jeweils Dienstaufsichtsbeschwerde (Beispiel: Dienstaufsichtsbeschwerde 28.10.20, am 21.10. fast wortgleich, allerdings mit Fotos) gestellt.
ich stelle Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Einsatzleiter – ich vermute, das war Herr Zimmer – der bei der Kundgebung von Querdenken 721 am 4.10.2020 trotz mehrerer mündlicher Hinweise via seiner Kollegen bei den Ordnern der Veranstaltung Luftmasken mit Löchern akzeptiert hat.
Und zwar vor allem, weil es kein Einschreiten gegen die Solid-Facts-Masken gab, obwohl das Land sich in der FAQ zur Coronaverordnung dazu eindeutig geäußert hatte UND der Hersteller selbst auf seiner Homepage schrieb:
Diese Community Maske ist nur für den privaten Gebrauch geeignet. Sie hat keine nachgewiesene Schutzwirkung. Es handelt sich weder um ein Medizinprodukt, noch um persönliche Schutzausrüstung.
Derselbe Hinweis findet sich auf Querdenken721, die ja diese Masken auch vertrieben hatten.
In der Antwort auf die Dienstaufsichtsbeschwerde für antwortet Herr Scholl, seines Zeichens Leiter der Führungsgruppe der Schutzpolizeidirektion, zu diesem Punkt:
Aber selbst wenn dem so wäre, also man dies für die beschwerde am 4.10. gelten lassen wollte, weil die FAQ des Landes noch nichts aussagte: bei der nächsten Versammlung am 31.10. wurden diese Masken weiterhin akzeptiert, gegen ihre Verwendung durch Ordner:innen bei Querdenken721 nicht eingeschritten. Allerdings stand schon spätestens am 19.10.2020 in der FAQ des Landes Baden-Württemberg: (Screenshot von Archive.org)
Heute steht da:
So erfüllen zum Beispiel Visiere und sog. Face Shields diese Eigenschaft nicht. Des Weiteren erfüllen weitmaschige oder Mund und Nase nicht durchgehend bedeckende Masken (z.B. löchrige Masken) diese Vorgaben nicht.
Es ist ja nicht zum ersten Mal, dass die Polizei Karlsruhe die Wahrheit, sagen wir, etwas dehnt. Aber hier handelt es sich um eine leicht nachprüfbare Tatsache, eine in meinen Augen offensichtliche Lüge. Denn es gab eine ausdrückliche Bewertung durch das Sozialministerium dieser Masken zum Zeitpunkt vor der ersten Kundgebung und der Einsatzleiter hätte darüber informiert sein müssen.
Meine komplette Antwort ist hier zu finden (pdf). Ich habe mich jetzt zusätzlich ans Innenministerium gewandt – weil ich auch finde, dass die Polizei in BW insgesamt sehr nachgiebig mit den Querdenkern umgeht – wenn man das mit anderen Bundesländern vergleicht. Seinen Äußerungen zu den Querdenkern ist meines Erachtens zu entnehmen, dass dieses Vorgehen nicht dem Interesse des Innenministers entsprechen kann.